Der Betroffene hat auf der Autobahn die zulässige Geschwindigkeit um 54 km/h überschritten. Er hat dies eingeräumt, sich jedoch dahin eingelassen, dass die Überschreitung gerechtfertigt gewesen sei, weil er eine Frau mit ihrem im Koma liegenden Wellensittich möglichst schnell zu einem Tierarzt habe fahren wollen. Das AG hat gegen ihn eine Geldbuße in Höhe von 450 DM festgesetzt.