Der Angeklagte, ein Polizeibeamter und weitere Kollegen bildeten einen Hund aus und zeichneten dies zu Ausbildungszwecken auf einem Video auf. Der auszubildende Hund galt als schwierig, stark, eigenwillig und charaktervoll. Daher wurden bei seiner Ausbildung eine „Klöterkiste“ – ein mit kleinen Steinchen und Holzstückchen gefüllter Kanister, Stachelhalsbänder mit zwei Leinen und ein Strommimpulsgerät eingesetzt. Beim Nichtbefolgen des Kommandos wurde der Hund: mit der Klöterkiste an Kopf, Schnauze und Nacken geschlagen; mit den Leinen vom Angeklagten und einer anderen Hundeführerin in verschiedene Richtungen gezogen, sodass der Hund ein Mal 11 und ein Mal 9 Sekunden mit den Vorderpfoten an der Leine in der Luft hängen blieb; mit Strommimpulsen der Stufe 12 von 15 gestraft.