Der Antragsteller ist ein Professor, der an der Universität Bremen seit 1997 auf dem Gebiet der Neuro- und Kognitivforschung forscht. Er führt zu diesem Zweck Tierversuche mit Ratten und Makaken durch. Ihm waren in der Vergangenheit von der Hansestadt Bremen (Antragsgegnerin) mehrfach befristete Genehmigungen erteilt worden. Die letzte Genehmigung war bis zum 30.11.2008 befristet. Den Antrag auf Erteilung einer weiteren Tierversuchsgenehmigung lehnte die Antragsgegnerin ab. Der Antragsteller erstrebten zunächst die vorläufige Fortführung der Tierversuche zu ermöglichen, bis über die Erteilung der Tierversuchsgenehmigung abschließend entschieden ist.