Aufgrund einer Anfrage erhielt der Zirkustreiber am 8. August 2016 die Erlaubnis, eine kommunale Grundfläche der Stadt Reinheim für ein Zirkusgastspiel zu benutzen. Nachdem die Stadt davon Kenntnis erlangte, dass neben der normalen Zikusvorstellung auch ein Gastspiel eines Subunternehmers mit vier sibirischen Tigern stattfinden sollte, widerrief sie die Erlaubnis der Nutzung der Grundfläche.
Ein vom Zirkusbetreiber gestellter Antrag, die Stadt Reinheim im Wege der einsteiligen Anordnung dazu zu verpflichten, die Nutzung der kommunalen Grundfläche "ohne Beschränkung der mitzuführenden Tiere" zu gestatten, wurde vom VG Darmstadt mit Beschluss vom 17. Oktober 2016 abgelehnt.
Hiergegen legte der Betreiber des Zirkus Beschwerde beim Hessischen VGH ein.