Urteil: Details

Strafrecht

sonstige

Nutztiere

BVerfG

27.07.2004

1 BvR 1542/04

Sachverhalt

Die Beschwerdeführerin war Importeurin von Mischfuttermitteln für Nutztiere; sie wandte sich gegen die Verpflichtung, die genaue Zusammensetzung dieser Futtermittel auf den von ihr vertriebenen Produkten anzugeben. Mischfuttermittel wurden bisher mit einer Etikettierung in den Verkehr gebracht, auf der die darin enthaltenen Ausgangserzeugnisse in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils ohne konkrete Angabe des genauen Prozentsatzes angegeben wurden.

Beurteilung

Es bestanden erhebliche Zweifel an der Vereinbarkeit der maßgeblichen Richtlinienregelung mit höherrangigem EG-Recht. Obwohl das OVG nicht durch die dementsprechenden Entscheidungen englischer, französischer, italienischer und niederländischer Gerichte gebunden war, war die zu der gegebenen Frage vertretene Auffassung von Gerichten anderer Mitgliedsstaaten der Gemeinschaft auch für die Gerichte der Bundesrepublik Deutschland bedeutsam. Erhebliche Zweifel ließen sich ohne die Auseinandersetzung mit derartigen Entscheidungen nicht ausschließen.

Entscheidung

Die Verfassungsbeschwerde hatte Erfolg, die Sache wurde an das OVG zurückverwiesen.