Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Zivilrecht Fallkategorie sonstige Tier Brieftaube Gericht AG Bruchsal Datum 03.11.2005 Aktenzeichen 4 C 293/05 Sachverhalt Dem Kläger, einem anerkannten Tierschutzverein, wurde eine völlig erschöpfte, abgemagerte und flugunfähige Brieftaube gebracht. Der Kläger führte das Tier sofort tierärztlicher Behandlung zu, wobei neben dem schlechten Allgemeinzustand eine Fraktur des Beines behandelt wurde. Der Kläger übernahm die Nachbehandlung, bis das Tier nach sieben Wochen auf den Heimflug entlassen wurde. Beurteilung Der Kläger konnte nicht nachweisen, dass die Ermittlung des Eigentümers erst nach sieben Wochen möglich war. Deshalb war nur die ärztliche Notbehandlung, eine Fahrt zum Tierarzt sowie die Fütterungskosten für eine Woche zu erstatten. Entscheidung Die Klage hatte teilweise Erfolg, dem Beklagten wurden 82% der Kosten auferlegt. Zurück zur Übersicht