Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Öffentliches Recht Fallkategorie sonstige Tier Pferde Gericht VG Trier Datum 09.11.2012 Aktenzeichen 1 L 1179/12.TR Sachverhalt Die Antragstellerin wendet sich mit ihrer Klage gegen eine Reihe von tierschutzrechtlicher Anordnungen, wie z.B. die für Pferde in Freilandhaltung notwendige Flächen zur Verfügung zu stellen, die Weiden stacheldrahtfrei einzuzäunen, einen matschfreien und ausreichenden Unterstand bereitzustellen, eine adäquate Futterversorgung zu gewährleisten, für die Betreuung der Pferde eine ausreichende Anzahl sachkundiger Personen bereit zu halten. Beurteilung Die tierschutzrechtlichen Anordnungen sind nach § 16 a Satz 1 und Satz 2 Nr. 1 TierSchG rechtmäßig. Denn die Maßnahmen sind erforderlich, um die Anforderungen des § 2 TierSchG im sinne einer art- und tiergerechten Haltung zu gewährleisten. Zur Gewährleistung einer angemessenen Pflege des zwischenzeitlich auf über hundert Tiere angewachsenen Pferdebestands ist die ständige Beschäftigung weiterer Betreuungspersonen unumgänglich. Entscheidung Die Klage wurde zurückgewiesen. Zurück zur Übersicht