Die zum 1. April 2026 in Kraft getretene Novellierung der hessischen Jagdverordnung wird von der LBT kritisiert wegen
- der Lockerung von Jagdzeiten und des Elterntierschutzes
(Die Aufhebung von Schonzeiten während der Aufzuchtzeit gefährdet Elterntiere, insbesondere bei Arten wie dem Waschbären, da eine Unterscheidung zwischen führenden und nicht-führenden Tieren oft unmöglich ist). - der Erweiterung der bejagbaren Arten (z.B. Hermelin, Mauswiesel) als Verstoß gegen EU-Recht, da kein "günstiger Erhaltungszustand" der Populationen nachgewiesen ist.
- der Aufnahme des Wolfes in die Liste der bejagbaren Arten trotz der geringen Population in Hessen (ca. 18 Tiere im Monitoringjahr 2024/25)