Wiesel

Hessische Jagdverordnung

Kritik der LBT

Die zum 1. April 2026 in Kraft getretene Novellierung der hessischen Jagdverordnung wird von der LBT kritisiert wegen

  • der Lockerung von Jagdzeiten und des Elterntierschutzes
    (Die Aufhebung von Schonzeiten während der Aufzuchtzeit gefährdet Elterntiere, insbesondere bei Arten wie dem Waschbären, da eine Unterscheidung zwischen führenden und nicht-führenden Tieren oft unmöglich ist).
  • der Erweiterung der bejagbaren Arten (z.B. Hermelin, Mauswiesel) als Verstoß gegen EU-Recht, da kein "günstiger Erhaltungszustand" der Populationen nachgewiesen ist.
  • der Aufnahme des Wolfes in die Liste der bejagbaren Arten trotz der geringen Population in Hessen (ca. 18 Tiere im Monitoringjahr 2024/25)

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