Die LBT rät aus gegebenem Anlass von dem Kauf eines Wolfshybriden dringend ab.
„Leider erwerben immer wieder sogenannte Tierliebhaber Mischlinge aus Hund und Wolf, in der fälschlichen Annahme, sie erhielten so einen Hausgenossen, der wie ein Wolf aussieht, sich aber wie ein domestizierter Hund benimmt. Das Gegenteil ist aber der Fall. Wolfshybride lassen sich nicht wie Hunde halten und erziehen.“ Dabei ist der Verkauf der Welpen, meist im Ausland, ein einträgliches Geschäft.
Wolfs-Hund-Mischlinge sind scheuer, ängstlicher und territorialer als Hunde und reagieren auf Umweltreize stark. Zudem verfügen sie oft über einen starken Jagd- und Beutetrieb, der zur Gefahr auch für andere Tiere werden kann. Ihr Verhalten schwankt oft, gleicht aber in der Regel dem von Wölfen, insbesondere, nachdem sie geschlechtsreif geworden sind. „Dennoch werden die Tiere oft von dubiosen Papieren begleitet, die sie als Hunde ausweisen sollen und die zuweilen für 20€ im Internet angefertigt werde können.“, weiß Martin aus eigener Erfahrung.
Die Haltung in Privathänden führt in der Regel zur völligen Überforderung der Halter, auch zu tierschutzwidrigen Zuständen und zur Gefährdung von Menschen und anderen Tieren. Dies mündet regelmäßig in der Abgabe oder der Wegnahme der Tiere.
Oft melden sich dann aber auch sehr obskure Interessenten, die die Tiere finanziell nicht entsprechend versorgen können, gegen die sogar schon Verwaltungsmaßnahmen wegen Verstößen gegen Artenschutz- oder Tierschutzrecht durchgeführt werden mussten, oder die rechtskräftig wegen Strafsachen verurteilt wurden. Einige dieser Personen wollen mit den Wolfshybriden vor allem züchten, denn die Hybridwelpen bringen eben viel Geld. Dabei versuchen die Interessenten mit oft fragwürdigen Mittel, zuweilen nötigend und beleidigend, die Tiere in ihren Besitz zu bringen.
„Die behördliche Wegnahme von Wolfshybriden ist darüber hinaus auch noch mit weiteren unterschiedlichen Schwierigkeiten verbunden,“ so die Tierschutzbeauftragte. „Man braucht für das jeweilige Individuum passgenaue Plätze, wo sie letztlich dauerhaft leben können. Aber schon die vorübergehende Unterbringung der Tiere bedarf nicht nur hoher Sicherheitsstandards, sondern auch großen Fachwissens bei den Betreuenden. Deshalb kann den Tierheimen, die solche Tiere vorübergehend, bis sie endgültig platziert werden können, aufnehmen, nicht genug gedankt werden. Dank gilt auch den aktiven Behörden und den Tierschützenden, die logistisch oder finanziell solche Aktionen möglich machen.“
Hintergrund:
Wolfshybriden der ersten vier Generationen (F1 bis F4) gelten in Deutschland und anderen Teilen Europas rechtlich automatisch als Wildtiere und unterliegen dem strengen Artenschutzrecht. Daher bestehen Haltungsverbote und das Erfordernis von Genehmigungen: Die Zucht und Haltung dieser Generationen sind in Deutschland generell verboten. Aber auch bei Tieren ab der fünften Generation (F5) greifen Gesetze zum Tierschutz und zur Gefahrenabwehr, denn nicht die Generation ist letztlich ausschlaggebend, sondern das Verhalten des einzelnen Tieres.