Profil eines Kaninchen mit Fokus auf Ohren.

Was sind überhaupt Tierversuche?

Würde man in einer Fußgängerzone zu diesem Thema eine Umfrage durchführen, bekäme man sicher äußerst vielfältige Antworten. Ruft doch der Begriff Tierversuch eine Vielzahl erschreckender Bilder ins Gedächtnis, die aus den Medien präsent sind. Diese sind teilweise auch durchaus zutreffend, spiegeln jedoch bei weitem nicht das gesamte Spektrum wider, das unter dem Begriff Tierversuch zusammengefasst wird.

Die sehr weit gefasste Definition von Tierversuchen findet sich in § 7 Tierschutzgesetz.

Demnach sind Tierversuche Eingriffe oder Behandlungen zu Versuchszwecken

  1.  an Tieren, wenn sie mit Schmerzen, Leiden oder Schäden für diese Tiere verbunden sein können,

  2. an Tieren, die dazu führen können, dass Tiere geboren werden oder schlüpfen, die Schmerzen, Leiden oder Schäden erleiden, oder

  3. am Erbgut von Tieren, wenn sie mit Schmerzen, Leiden oder Schäden für die erbgutveränderten Tiere oder deren Trägertiere verbunden sein können.

Bei dem Begriff Eingriff denkt man unwillkürlich an einen operativen Eingriff und bei dem Wort Behandlung drängt sich der Gedanke an die Verwendung von Medikamenten auf. Tatsächlich ist hierunter jedoch jegliche Manipulation an Tieren zu verstehen, die vom „Normalen“ abweicht und mit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sein kann. D.h., es genügt bereits die Möglichkeit, dass den Tieren dabei Schmerzen, Leiden oder Schäden entstehen können, um einen Eingriff als Tierversuch einzustufen, sofern dieser zu Versuchszwecken, also zum Erkenntnisgewinn durchgeführt wird. Hierunter können z.B. auch einfache Injektionen oder Blutentnahmen fallen, aber auch Besenderungen von Wildtieren oder Fütterungsversuche. Und bereits eine geänderte Haltung, beispielsweise die Einzelhaltung ansonsten geselliger Tiere, kann ein Tierversuch sein.

Aber auch, wenn die negativen Folgen der Eingriffe nachfolgende Generationen an Tieren betreffen, handelt es sich um Tierversuche. Und nicht zuletzt werden Veränderungen am Erbgut hier ebenfalls zusammengefasst. Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass gerade in den letzten Jahren die Nutzung genmanipulierter Tiere, v.a. von Mäusen, boomt.

Aber der Tierversuchsbegriff umfasst noch weitere Eingriffe, die nicht unbedingt jedem geläufig sind.

So gelten als Tierversuche auch Eingriffe oder Behandlungen, die nicht Versuchszwecken dienen, und

   1. die zur Herstellung, Gewinnung, Aufbewahrung oder Vermehrung von Stoffen, Produkten oder Organismen vorgenommen werden,

   2. durch die Organe oder Gewebe ganz oder teilweise entnommen werden, um zu wissenschaftlichen Zwecken

a) die Organe oder Gewebe zu transplantieren,

b) Kulturen anzulegen oder

c) isolierte Organe, Gewebe oder Zellen zu untersuchen,

oder

   3. die zu Aus-, Fort- oder Weiterbildungszwecken vorgenommen werden,

Hier werden Tiere im Rahmen von Tierversuchen genutzt, um beispielsweise Antikörper oder sonstige Blutbestandteile zu produzieren, die ohne einen lebenden Organismus nicht erzeugt werden können. Diese können dann beispielsweise in Diagnostika, Medikamenten oder zur weiteren Forschung verwendet werden. Auch kann es notwendig sein, bestimmte Parasiten, an denen geforscht werden soll, in Versuchstieren zu vermehren.

Auch für die Durchführung von – grundsätzlich erwünschten -  in-vitro-Versuchen kann es erforderlich sein, zunächst Tierversuche durchzuführen, um die dafür notwendigen Zellen, Organe oder Gewebe zu gewinnen.

Und nicht zuletzt werden auch Eingriffe und Behandlungen an Tieren zur Aus-, Fort- und Weiterbildung unter dem Begriff Tierversuch zusammengefasst.

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