Doppelstöckige Tiertransporte
In Deutschland ist die Höhe, der auf den europäischen Straßen im internationalen Verkehr zugelassenen LKW, auf 4 m begrenzt. Vereinzelte Mitgliedsstaaten sehen dies national anders und erlauben die technisch machbare Grenze bis 4,40 m.
Vor diesem Hintergrund wird in Dänemark schon länger nicht mehr doppelstöckig transportiert. In den Niederlanden gilt seit dem 01.05.2011 ein Verbot des doppelstöckigen Transports für Schlachtrinder.
Die Situation in Deutschland stellte sich 2011 folgendermaßen:
Während die eine Vollzugsbehörde aus Tierschutzgründen den Fahrern von Tiertransporten aufgab, die Dächer der LKW über 4 m hoch auszufahren, stoppt die andere Vollzugsbehörde, die Polizei, diese LKW mit der gegenteiligen Vorgabe aus der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
So kam es letztlich bei Kontrollen auch immer wieder zu der Feststellung, dass Rinder durch zu geringe Deckenhöhe offensichtliche und verdeckte Schäden, Schmerzen und Leiden davontrugen. Manche Schäden waren nur an den Schlachtkörpern der Tiere ersichtlich. Vor diesem Hintergrund bat die LBT 2010 die Hessische Landesregierung, sich für einen einheitlichen Vollzug der seit 2005 EU-weit bestehenden Tierschutzregelung einzusetzen und die Abfertigung von doppelstöckigen Transportern bei großrahmigen Rindern nicht mehr zuzulassen bzw. bei Kontrollen entsprechend zu ahnden. Der Vorschlag der LBT wurde leider nicht aufgegriffen. Es ist bis heute noch so, dass die Entscheidung bei jedem Amtstierarzt vor Ort verbleibt und damit Einzelfallentscheidung ist. Die LBT hält diese Entwicklung für falsch und macht sich weiterhin für eine flächendeckende Lösung stark. Auf dem Bayerischen Agrarhandelstag bezog die LBT am 09.04.2011 deutlich zu dieser Thematik Stellung.
Neben dieser Problematik ist es aber auch notwendig, das Augenmerk auf die gesamte Thematik der Langstreckentransporte zu richten: Seit Beginn der 90er Jahre sind die Missstände bei Tiertransporten bekannt. Seitdem wurden EU-weit große Anstrengungen unternommen, diese abzustellen. Allerdings ließ die EU-Regelung aus 1995 und 2005 zu, Tiere unter Einhaltung bestimmter Pausenregelung, tagelang zu transportieren. Die Praxis zeigte aber, dass alle Bemühungen ohne wesentliche Änderungen in der Regelung zur Transportzeit nur zu sehr beschränkten Verbesserungen führen. Mit fortschreitender Transportdauer leiden die Tiere zunehmend unter Wassermangel beispielsweise aufgrund eingefrorener, verschmutzter oder ungeeigneter Tränken oder auch unter Hitze und Kälte. Das gesetzlich vorgeschriebene Ventilationssystem kann weder Temperaturen senken noch erhöhen.
Diese Probleme sind systemimmanent und sie lassen sich auch durch den besten Vollzug nicht beheben. Da die EU-KOM und die Mitgliedsstaaten offensichtlich nicht Willens sind, diese Tierquälerei nachhaltig durch Reduktion der gesamten Transportzeit auf höchstens 8 Stunden zu beenden, brachte der Europa Parlamentarier Dan JØrgensen zusammen mit der hessischen Tierschutzorganisation Animals Angels eine EU-Petition in Gang. Die hierfür notwendigen 1 Millionen Unterschriften von EU-Bürgern konnten problemlos erreicht werden. Zudem wurde Ende 2011 eine schriftliche Erklärung des EP Nr. 49/2011 eingebracht, die dieses Anliegen auch unterstützen soll. Die Frist ist am 15.03.2012 abgelaufen. Die Erklärung wurde mehrheitlich unterstützt.
Die LBT wird sich auch in Zukunft weiterhin für wenigstens eine zeitliche Begrenzung der Transporte auf 8 Stunden einsetzen. Sie wird sich aber auch dafür stark machen, dass großrahmige Rinder, die nicht aufrecht in den herkömmlichen LKW stehen können, nicht mehr doppelstöckig mit normalen LKW´s transportiert werden.