Rind bei Tiertransport

30 Jahre Tiertransporte

Millionen Tiere werden jährlich zur Schlachtung aber auch zur Zucht durch Europa transportiert. Seit 2005 gilt in der gesamten EU eine Verordnung zum Schutz der Tiere auf dem Transport. Sie soll insbesondere Wettbewerbsverbesserungen vorbeugen und wenigstens ein Mindestmaß an Tierschutz sicherstellen. Bestimmte Rechtsbegriffe dieser Verordnung führen allerdings immer wieder zu Vollzugsproblemen, da die Verordnung umfangreich, detailliert und kompliziert ist.

Den Tieren wird auf dem Transport zugestanden, in natürlicher Haltung aufrecht stehen zu können. Dabei hatte bereits 2002 die EFSA konkretisiert, wie viel freier Raum über Rindern und Schweinen unter welchen Bedingungen vorhanden sein muss. Dies griff die EU-Kommission in einem Brief an die LBT auf und bestätigte ihre Auffassung erneut. 20 cm Platz sollen Rinder auf dem Transport mindestens über dem Widerrist haben. Diese Vorgabe, dass die Tiere in natürlicher Haltung aufrecht stehen können, führt aber letztlich dazu, dass insbesondere großrahmige Rinder nicht mehr doppelstöckig transportiert werden können. Die Größe der Tiere wurde gerade in den letzten 30 Jahren in vielen Zuchtverbänden zu einem wichtigen Selektionsmerkmal. Dabei negierte man häufig, dass sehr großrahmige Tiere aufgrund der notwendigen intensiven Fütterung einen oft nur noch unrentablen Anstieg der Milchleistung zeigen. Mittelrahmige Milchkühe sind nach neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen dabei oft nicht nur rentabler, sondern auch gesundheitlich stabiler. An diesem Beispiel wird deutlich wie, einmal mehr, falsch gesetzte Zuchtziele (vgl. Qualzucht) zu tierschutzwidrigen Bedingungen führen können.

30 Jahre

gegen Tiertransporte

Seit 1992 setzt sich die Landestierschutzbeauftragte in vielfältiger Weise dafür ein, dass Langstreckentransporte von Schlacht-und Zuchttieren auf den Straßen nicht mehr durchgeführt werden, da ihre tierschutzgerechte Durchführung -manchem wissenschaftlichem Ergebnis zum Trotz- einfach an der Realität (Wetterbedingungen, Staus, Wartezeiten an Grenzen..) scheitert.
Unzählige Stellungnahmen, Interviews und Vorschläge der Tierschutzbeauftragten führten zu keinem befriedigenden Ergebnis.
Die politisch Verantwortlichen in der EU hatten kein Einsehen, aber auch in Deutschland verschlossen weite Kreise ihre Augen vor den Leiden vieler exportierter Tiere, insbesondere Rinder.
Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes von 2015 bringen nun weitere juristische Ausführungen (siehe Download) endlich Bewegung in die Debatte.

Zeitstrahl Tiertransport

14.04.2019
Hessen veröffentlicht einen Erlass nachdem weiterhin Tiertransporte in gelistete 17 Drittländer grundsätzlich nicht genehmigt werden. Bei den Ländern handelt es sich um Ägypten, Algerien, Armenien, Aserbaidschan, Irak, Iran, Kasachstan, Kirgistan, Libanon, Libyen, Marokko, Syrien, Tadschikistan, Türkei, Tunesien, Turkmenistan und Usbekistan.

11.03.2019
Hessen verhängt ein Tiertransport-Moratorium bis 14.04.2019.

Februar 2019
Immer mehr Amtstierärzte bundesweit verweigern die Vorzeugnisse für Tiertransporte in Drittländer. Das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein verneint die Möglichkeit das Vorzeugnis zu verweigern, wenn die tierseuchenrechtlichen Vorgaben zutreffend sind.
Die Verwaltungsgerichte Darmstadt und Gießen bestätigen dies.

Januar 2019
Erste Amtstierärzte/innen verweigern Vorzeugnisse und Zeugnisse für Tiertransporte in Drittländer.

Dezember 2018
Das ZDF veröffentlicht erneut einen Film über die Missstände auf weltweiten Tiertransporten und bei Schlachtungen.
In der Zeitschrift „Amtstierärztlicher Dienst“ erscheint als dritter Teil einer Aufsatzreihe die Veröffentlichung von Herrn Dr. med. vet. Alexander Rabitsch, Ferlach, Österreich und Herrn Dr. jur. Christoph Maisack, Büro der Landesbeauftragten für Tierschutz, Wiesbaden:
Demnach ist die Abfertigung/Genehmigung eines Tiertransportes dann zu verweigern, wenn es konkrete Anhaltspunkte gibt, nach denen die „ernsthafte Möglichkeit“ besteht, dass auf dem Transport eine wesentliche Vorschrift zum Wohl der Tiere nicht eingehalten wird.
Aber auch ein anderer Argumentationsstrang ist bei der Erstellung von Vorzeugnissen oder Genehmigungen für Tiertransporte von Bedeutung:
Wenn der Amtstierarzt weiß, dass die Tiere z. B. bei der dem Transport folgenden Schlachtung mit „hoher Wahrscheinlichkeit“ tierquälerisch behandelt werden, also vermeidbaren erheblichen Schmerzen und Leiden ausgesetzt werden, so kann er sich der Beihilfe zu einer Straftat schuldig machen.

2017
Am 21.11.2017 zeigt das ZDF nun erneut eine Reportage von M. Karremann über Tiertransporte und die Zustände, die die Tiere am Ende des Transportes erwarten. Es geht dabei um Tiertransporte, die aus der EU in Drittländer geschickt werden. Die gezeigten Bilder sind bisweilen unerträglich und zeigen unbeschreibliche Quälereien, denen die Tiere ausgesetzt sind.

Der EuGH entscheidet: Die Vorschriften der Tiertransport-Verordnung gelten über die Grenzen hinaus.
In seinem Urteil bezieht sich der Europäische Gerichtshof auf den Tierschutzgrundsatz in Artikel 13 EU Arbeitsweise Vertrag. Damit verdeutlicht er, dass der Umfang der EU-Transport-Verordnung 1/2005 nicht auf Transporte innerhalb der EU-Grenzen beschränkt ist, sondern dass er ebenso Transporte einschließt, die nur in der EU starten und ihr Ziel außerhalb der EU haben.
In einem Presseschreiben hierzu erklärt der Gerichtshof, dass die Behörde berechtigt ist, „u. a. eine Änderung der Planung des betreffenden Transports zu verlangen, die gewährleistet, dass er eine ausreichende Zahl an Ruhe- und Umladeorten passieren wird, so dass angenommen werden kann, dass er die Anforderungen an die Zeitabstände für das Tränken und Füttern sowie an die Beförderungs- und Ruhezeiten erfüllen wird.“

Eine Mehrheit der Abgeordneten Im Europäischen Parlament spricht sich ebenfalls dafür aus, die Transportzeit für Schlachttiere auf acht Stunden zu begrenzen. Damit ist dies eine offizielle Forderung des EU-Parlamentes.

Eine Überarbeitung der EU-Transport-Verordnung wird mehrfach angekündigt, aber nicht realisiert. Der amtierende EU-Kommissar Dalli teilt mit, er wolle erst den Bericht der Kommission über die Auswirkungen der geltenden Verordnung auf den Tierschutz bei Transporten abwarten und danach entschieden, ob eine Novellierung notwendig sei. Der Bericht wird im November 2011 vorgelegt. Demnach hat die Transport-Verordnung den Tierschutz auf Transporten verbessert, Defizite gebe es jedoch bei der Umsetzung der Verordnung. Um der Forderung nach einer Überarbeitung der Verordnung – insbesondere nach einer Begrenzung der Transportzeiten - mehr Nachdruck zu verleihen, initiiert der dänische Abgeordnete Dan Joergensen gemeinsam mit der hessischen Tierschutzorganisation Animals Angels die Unterschriften-Kampagne 8-hours. Innerhalb eines Jahres unterzeichnen mehr als eine Million EU-Bürger diese Petition und fordern, die Transportzeit für Schlachttiere auf acht Stunden zu begrenzen.

Die Verordnung für eine neue EU-Gesetzgebung zum Schutz der Tiere beim Transport wird Ende November verabschiedet. Die neue und für alle europäischen Staaten unmittelbar verbindliche EU-Verordnung tritt 2007 in Kraft. Sie enthält verbesserte Regelungen zu Kontrollen (u. a. durch satellitengestützte Navigationssysteme), Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten, Sachkunde sowie Verschärfung einzelner Anforderungen. Die Hauptprobleme aber bleiben: Da die EU-Staaten hinsichtlich der Vorgaben zu Transport- und Pausenzeiten, Klima und Platzvorgaben keine Einigung erzielen können, werden diese Regelungen aus der alten Gesetzgebung unverändert übernommen. Die  notwendige Überarbeitung dieser aus Tierschutzsicht wichtigen Kriterien wird damit für Jahre auf Eis gelegt und die Vorschriften zum Schutz der Tiere beim Transport bleiben komplex, unübersichtlich und ungenügend. Eine strikte Durchsetzung und Kontrollen sind damit nach wie vor nicht garantiert.

Im Juli legt die EU-Kommission einen Vorschlag für eine neue EU-Regelung zum Schutz der Tiere beim Transport vor. Anlass für die Überarbeitung der bis dato gültigen Gesetzgebung ist ein Bericht der EU-Kommission aus dem Jahr 2000, der erhebliche Missstände insbesondere beim Transport lebender Tiere bestätigt.

Zusätzliche Vorschriften treten 1999 in Kraft: Anforderungen an die Versorgungsstationen sowie Tierschutzvorschriften für Straßenfahrzeuge zur Beförderung von Tieren bei mehr als acht Stunden (Pullmannfahrzeuge) vom 16. Februar 1998. Dennoch ändert das an den grauenhaften Zuständen bei den Transporten wenig.

Manfred Karremann dokumentiert in einem weiteren Filmbeitrag „Noch 58 Stunden bis Tanger“ die unsäglichen Missstände auf Pferdetransporten über die so genannte „Ostroute“ (gut 3.000 km über Litauen-Polen- Tschechien-Slowakei-Ungarn-Slowenien-Italien/Sardinien, jährlich etwa 100.000 Pferde). Daraufhin befasst sich erneut die EU- Kommission mit den Vorfällen.

Die EU-Transportrichtlinie wird mit der Tierschutz-Transportverordnung in Deutschland in nationales Recht umgesetzt. Auch diese ist in ihren Anforderungen an den Schutz der Tiere völlig unzureichend. Eine Begrenzung der Transportzeit für Schlachttiere kann lediglich für Transporte innerhalb Deutschlands durchgesetzt werden. Transporte in Drittländer dürfen ohne zeitliche Begrenzung durchgeführt werden.

In der weiteren Filmdokumentation berichtet Manfred Karremann erneut über grausame Schlachttiertransporte, diesmal in den Libanon. Anschließend wird das Filmmaterial europaweit ausgestrahlt und stößt wieder auf große Resonanz

Auch im überarbeiteten Kommissionsvorschlag zur Änderung der EU Transport Richtlinie ist wieder keine zeitliche Begrenzung für Schlachttiertransporte vorgesehen. Die Bundesregierung bereitet Mitte des Jahres eine deutsche Transportgesetzgebung vor, um während ihrer EU-Ratspräsidentschaft den Verhandlungen neue Impulse zu geben.
Im Herbst wird die „Tierschutz-Transportverordnung“ von Bundestag und Bundesrat verabschiedet und zur Begutachtung nach Brüssel weitergeleitet. Schlachttiertransporte sollen ihr zufolge nicht länger als acht Stunden dauern. Unter anderem aus diesem Grund blockiert die EU-Kommission die deutsche Verordnung und verlangt, die Verhandlungen zur Novellierung der EU-Transport- Richtlinie von 1991 abzuwarten.

Seit den ersten Filmaufnahmen von Tiertransporten und zu Schlachthöfen im Jahre 1989 durch den Journalisten Manfred Karremann, sind der Öffentlichkeit die gravierenden Missstände auf solchen Transporten bekannt. Eine europaweite Diskussion beginnt.
Bildlich steht dafür das Foto eines lebenden Rindes, das über eine Winde, aufgehängt an einem Bein, entladen wird.

Im November 1991 wird die EU-Richtlinie über den Schutz von Tieren beim Transport verabschiedet und ist rechtlich bindend für die Mitgliedsstaaten. Sie bildet die Basis für die europaweite Harmonisierung der Tierschutzbestimmungen hinsichtlich des internationalen Transportes von Tieren. Ihr Ziel bleibt jedoch die Verwirklichung des freien Warenverkehrs mit lebenden Tieren auf dem Binnenmarkt. Eine zeitliche Begrenzung der Transporte fehlt. Auch Schlachttiere können über viele Tage rund um die Welt transportiert werden. Die Gründe, lebende Tiere zur Schlachtung zu transportieren, sind vielfältig:
Kühltransporte sind zuweilen teurer, in manchen Ländern fehlen Kühlstätten, auch religiöse (ev. kulturelle Gründe können ausschlaggebend sein.
Natürlich werden auch Zuchttiere transportiert – oft leider ohne jede Rücksichtnahme, ob diese Zuchten im Empfängerland überhaupt Standort angepasst und nachhaltig gehalten werden können.

Bericht zum Tiertransport Russland

Doppelstöckige Tiertransporte

In Deutschland ist die Höhe, der auf den europäischen Straßen im internationalen Verkehr zugelassenen LKW, auf 4 m begrenzt. Vereinzelte Mitgliedsstaaten sehen dies national anders und erlauben die technisch machbare Grenze bis 4,40 m.

Vor diesem Hintergrund wird in Dänemark schon länger nicht mehr doppelstöckig transportiert. In den Niederlanden gilt seit dem 01.05.2011 ein Verbot des doppelstöckigen Transports für Schlachtrinder.

Die Situation in Deutschland stellte sich 2011 folgendermaßen:

Während die eine Vollzugsbehörde aus Tierschutzgründen den Fahrern von Tiertransporten aufgab, die Dächer der LKW über 4 m hoch auszufahren, stoppt die andere Vollzugsbehörde, die Polizei, diese LKW mit der gegenteiligen Vorgabe aus der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).

So kam es letztlich bei Kontrollen auch immer wieder zu der Feststellung, dass Rinder durch zu geringe Deckenhöhe offensichtliche und verdeckte Schäden, Schmerzen und Leiden davontrugen. Manche Schäden waren nur an den Schlachtkörpern der Tiere ersichtlich. Vor diesem Hintergrund bat die LBT 2010 die Hessische Landesregierung, sich für einen einheitlichen Vollzug der seit 2005 EU-weit bestehenden Tierschutzregelung einzusetzen und die Abfertigung von doppelstöckigen Transportern bei großrahmigen Rindern nicht mehr zuzulassen bzw. bei Kontrollen entsprechend zu ahnden. Der Vorschlag der LBT wurde leider nicht aufgegriffen. Es ist bis heute noch so, dass die Entscheidung bei jedem Amtstierarzt vor Ort verbleibt und damit Einzelfallentscheidung ist. Die LBT hält diese Entwicklung für falsch und macht sich weiterhin für eine flächendeckende Lösung stark. Auf dem Bayerischen Agrarhandelstag bezog die LBT am 09.04.2011 deutlich zu dieser Thematik Stellung.

Neben dieser Problematik ist es aber auch notwendig, das Augenmerk auf die gesamte Thematik der Langstreckentransporte zu richten: Seit Beginn der 90er Jahre sind die Missstände bei Tiertransporten bekannt. Seitdem wurden EU-weit große Anstrengungen unternommen, diese abzustellen. Allerdings ließ die EU-Regelung aus 1995 und 2005 zu, Tiere unter Einhaltung bestimmter Pausenregelung, tagelang zu transportieren. Die Praxis zeigte aber, dass alle Bemühungen ohne wesentliche Änderungen in der Regelung zur Transportzeit nur zu sehr beschränkten Verbesserungen führen. Mit fortschreitender Transportdauer leiden die Tiere zunehmend unter Wassermangel beispielsweise aufgrund eingefrorener, verschmutzter oder ungeeigneter Tränken oder auch unter Hitze und Kälte. Das gesetzlich vorgeschriebene Ventilationssystem kann weder Temperaturen senken noch erhöhen.

Diese Probleme sind systemimmanent und sie lassen sich auch durch den besten Vollzug nicht beheben. Da die EU-KOM und die Mitgliedsstaaten offensichtlich nicht Willens sind, diese Tierquälerei nachhaltig durch Reduktion der gesamten Transportzeit auf höchstens 8 Stunden zu beenden, brachte der Europa Parlamentarier Dan JØrgensen zusammen mit der hessischen Tierschutzorganisation Animals Angels eine EU-Petition in Gang. Die hierfür notwendigen 1 Millionen Unterschriften von EU-Bürgern konnten problemlos erreicht werden. Zudem wurde Ende 2011 eine schriftliche Erklärung des EP Nr. 49/2011 eingebracht, die dieses Anliegen auch unterstützen soll. Die Frist ist am 15.03.2012 abgelaufen. Die Erklärung wurde mehrheitlich unterstützt.

Die LBT wird sich auch in Zukunft weiterhin für wenigstens eine zeitliche Begrenzung der Transporte auf 8 Stunden einsetzen. Sie wird sich aber auch dafür stark machen, dass großrahmige Rinder, die nicht aufrecht in den herkömmlichen LKW stehen können, nicht mehr doppelstöckig mit normalen LKW´s transportiert werden.

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Tiertransporte Kleintiere

Kleintiertransporte über Kurierversand - ein Tierschutzproblem?

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