Weideschlachtung mittels Kugelschuss

Weideschlachtung mittels Kugelschuss und Hofnahe Schlachtung

Einen stressfreien Tod – also ohne Panik, Angst, Strapazen, Transport - und in gewohnter Umgebung. Diese grundlegende Idee steckt sowohl hinter der Weideschlachtung mittels Kugelschuss als auch hinter der Idee der hofnahen Schlachtung, bei der der Schlachthof zum Tier und nicht das Tier zum Schlachthof kommt.

Eine Schlachtung im Haltungsbetrieb vermeidet lange Transportwege und trägt hierdurch zum einen zum Klimaschutz und zum anderen - weil das Tier in der ihm vertrauten Umgebung belassen wird - maßgeblich zum Tierschutz bei. Sie erfährt mittlerweile zunehmendes Interesse bei Landwirten und auch Verbrauchern, denn eine hofnahe Schlachtung wirkt sich auch sehr positiv auf die Fleischqualität aus.

Schließlich werden die Wege für selbstvermarktende Betriebe zum Schlachthof immer weiter währenddessen regional ansässige noch schlachtende Metzger zunehmend vom Markt verschwinden. So waren und sind hier Alternativen gefragt…

Es geht also beim Schlachten im Haltungsbetrieb darum, dass zumindest ein Teil des landläufig als „Schlachten“ bezeichneten Prozesses – nämlich das Töten – auf dem Betrieb stattfinden kann.

Hier gibt es – je nach den örtlichen Voraussetzungen der Tierhaltung (ganzjährig im Freien gehalten oder nur zeitweise) zwei Alternativen die nachfolgend beschrieben werden. Beiden haben zum Ziel die rechtssichere, stressfreie und schnelle Tötung, sodass beide Methoden, wenn fachgerecht ausgeführt, auch Sicht des Tierschutzes absolut wünschens- und unterstützenswert sind.

1. Weideschlachtung mittels Kugelschuss:
Diese Art der Schlachtung ist in Deutschland nur zugelassen, wenn es sich um ganzjährig im Freiland gehaltene Rinder handelt, die dann mit der Einwilligung der zuständigen Behörde direkt auf der Weide mittels Kugelschuss getötet werden. Ausnahmen für Rinder aus anderen Haltungsformen und andere Tierarten sind jedoch im Einzelfall mit Genehmigung nach §13 Tierschutz-Schlachtverordnung möglich.

2. Hofnahe Schlachtung mittels Bolzenschuss:
Hier wird im Herkunftsbetrieb auf dem Hof oder der Weide ein Teil des Schlachtprozesses (Betäubung mit Bolzenschuss und anschließender Entblutung) durchgeführt. Die Betäubung der Tiere erfolgt ohne Hetze und Akkordarbeit sicher und effektiv über einen Bolzenschuss. In aller Regel haben die Tierhalter ein gutes Mensch-Tier-Verhältnis, so dass die Tiere im direkten Kontakt in einen sogenannten Fangstand gehen, dort kurzzeitig fixiert und schließlich (stressfrei) betäubt werden.

Die Tötung der Tiere erfolgt in beiden Fällen – wie rechtlich vorgeschrieben – durch eine rasche Entblutung.

In beiden Fällen (Kugelschuss oder Bolzenschuss) ist eine Genehmigung der Veterinärbehörde für die sogenannte „Schlachtung im Herkunftsbetrieb“ im EU-Fleischhygienerecht erforderlich. Das Verfahren ist seit 09.09.2021 im EU-Recht verankert (Kap. VIa des Anhang III Abschnitt I der Verordnung (EG) Nr. 853/2004). Das tote Tier wird dann mit einer „Mobilen Schlachteinheit“ zu einer stationären Schlachtstätte verbracht und dort weiter bearbeitet.

Beitrag aus Rundschau für Fleischhygiene und Lebensmittelüberwachung (RFL), Heft 8/2021 und 09/2023, mit freundlicher Genehmigung, PresseDienstleistungsgesellschaft mbH & Co. KG, 31061 Alfeld (Leine).

 

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