Nicht selten verweist die Genehmigungsbehörde auf zu erwartende Ammoniakemissionen oder – noch häufiger – darauf, dass die zu erwartenden Geruchsbelästigungen den Nachbarn nicht zugemutet werden können.
Mit dieser Begründung werden dann Mindestabstände zu benachbarten Wohnbebauungen oder auch Waldgebieten verlangt, die der Landwirt nicht einhalten kann.
Diese Einschätzung beruhte aber auf keinerlei Messdaten, sondern auf mathematischen Modellen, denen die Emissionen einer Güllegrube zu Grunde lagen. Dies führte dazu, dass Bauämter oft tierfreundliche Ställe schon vorab ablehnten.
Wer demgegenüber einen geschlossenen Stall genehmigt haben will, muss diese Abstände nicht einhalten, wenn er für eine Ablufteinrichtung sorgt, in der geruchsbeladene Stoffe behandelt werden.
Diese Situation ist für den Tierschutz höchst unbefriedigend, da Außenklimaställe und Haltungen mit Auslauf ins Freie für das Tierwohl deutliche Vorteile bieten.
Die Landestierschutzbeauftragte hat daher Emissionsmessungen von Außenklimaställen im Bereich der Mastschweinehaltung in 2017 in Auftrag gegeben.
Erfasst wurden die Emissionen von Ammoniak, Stickoxiden, Methan und Geruch.
Gemessen wurde in drei Mastschweineställen unterschiedlichen Types an sechs unabhängigen Messperioden innerhalb eines Jahres (Winter, Übergangszeit, Sommer):
- Geschlossener Stall mit Auslauf
- Pig Port 2 Außenstall mit Ruhekisten
- Offenfrontstall – Umbau ehemals konventioneller Ställe zu Offenställen
Ergebnisse:
Die einzelnen Messwerte sind dem hier eingestellten Gutachten zu entnehmen.
Mit diesen Messungen liegen nun erstmals für 3 tiergerechte Stalltypen gemessene Emissionsdaten vor. Diese zeigen ganz deutlich, dass zum einen der Stalltyp aber zum anderen auch das Management einen entscheidend großen Einfluss auf die Emissionen hat und damit Minimierungen ausdrücklich ermöglichen.
Die Daten belegen darüber hinaus zweifelsfrei, dass freibelüftete Ställe Emissionsdaten erbringen können, die sogar deutlich unter denen geschlossener Ställe liegen können.
Auch wird deutlich, dass diese ggf. mit weiteren Minimierungsmaßnahmen an die Werte von Ställen mit Luftfiltern heranreichen. Die bisherige Praxis vieler Bauämter, Offenfrontställe per se als emissionsträchtiger einzustufen als geschlossene kann so nicht mehr aufrechterhalten werden.
Das vollständige Gutachten, in dem ausführlich berichtet wird zur Auswahl der Ställe, den Messmethoden, den Messungen selbst sowie den Ergebnissen und Folgerungen daraus finden sie hier: