Reptilienbörsen entwickelten sich eigentlich als Tausch- und Verkaufsmöglichkeit für Reptilienliebhaber. Inzwischen wurden sie aber zu flohmarktähnlichen Verkaufsstätten für gewerbliche Händler aus der ganzen EU.
Zwar gibt es die „Leitlinien für Reptilienbörsen“, diese entsprechen aber nicht dem Stand der Wissenschaft und werden oft nur unzureichend überwacht. Dies wurde sowohl von verschiedenen Verbänden als auch von Wissenschaftlern immer wieder belegt.
Eine kürzlich erschienene Broschüre „Wildnis im Wohnzimmer“ ist über Pro Wildlife erhältlich.
Nach Auffassung der LBT sollten gewerbliche Reptilienbörsen nicht mehr gestattet werden. Nähere Informationen erhalten Sie in der Pressemitteilung vom 03.05.2012.
Abgesehen von den Erhebungen des Bundesamtes für Naturschutz liegen zwar keine präzisen Zahlen über Einfuhr und Haltung von exotischen Tieren vor, weil es insoweit an entsprechenden tierschutzrechtlichen Meldepflichten fehlt. Gleichwohl wurden (und werden) den Behörden eine Vielzahl solcher Haltungen nebst den daraus entstehenden Problemen bekannt, wobei entsprechende Feststellungen zumeist nur zufällig anhand von Anzeigen und Internetseiten sowie aus tierärztlichen Erfahrungsberichten getroffen werden können.
Aus der Haltung von gefährlichen Tieren, das heißt solchen, bei denen der Umgang wegen der ihnen eigentümlichen Veranlagungen oder Verhaltensweisen zu Verletzungen oder Schäden führen kann, ergeben sich im Einzelfall erhebliche Risiken für das Leben und die körperliche Unversehrtheit von Menschen.
Deshalb hat Hessen 2007 die Haltung derartiger Tiere in Privathand grundsätzlich untersagt. Demnach ist die Haltung gefährlicher Arten Privatleuten nach §43a HSOG (Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung) verboten.
Zur Illustration mag ein (außerhalb Hessens spielender) Vorfall dienen, bei welchem im Dezember 2013 ein Besitzer eine Schwarzschwanzklapperschlange in die Hand gebissen wurde und erst nach mehrfacher Gegengiftabgabe nach zehn Tagen die Intensivstation verlassen konnte. Desweiteren fand ein Vermieter im Oktober 2014 19 Klapperschlangen in seiner Wohnung, nachdem der Mieter ausgezogen war.
Auch in Hessen häufen sich die Haltungen und damit verbundene Vorfälle von exotischen Tieren von Jahr zu Jahr. Aktuell wurde Anfang des Jahres 2015 am Erfelder Rheinufer eine tote 3,42 Meter lange Tigerpython gefunden. Weiterhin wurde im Baum eines Gartens in Pfungstadt ein grüner Leguan gesichtet, der von der Feuerwehr eingefangen wurde. Im Rechen eines Wasserkraftwerkes wurden in einem Müllsack etwa 20 tote Boas gefunden, davon 10 Babyschlangen.
Die Landestierschutzbeauftragte hatte seinerseit eine Abfrage bei den hessischen Veterinär- und Artenschutzbehörden durchgeführt. Diese Umfrage ergab eine Vielzahl verschiedenster Exoten in Privatwohnungen. Auch bis heute halten viele Privatpersonen alle möglichen Arten exotischer Tiere wie beispielsweise Tigerpythons, Rhesusaffen, bestimmte Spinnen und Skorpione, Bennett-Känguru oder auch Bartagamen.
Insgesamt gesehen handelt es sich hierbei nur um die 'Spitze eines Eisberges'. Es ist davon auszugehen, dass darüber hinaus zahlreiche weitere Tierarten (auch Giftschlangen, Skorpione, Giftspinnen und Hundertfüßler/Scoloppender) privat gehalten werden, die entweder nicht meldepflichtig oder nicht artgeschützt sind.
Diese Risiken potenzieren sich, wenn die Tiere auf Grund fehlender Sachkenntnis der Eigentümer nicht artgerecht gehalten werden. Letzteres ist nach Erkenntnissen der Landestierschutzbeauftragten weitaus häufiger der Fall als bislang angenommen und resultiert oftmals aus dem Umstand, dass die Tiere von den Haltern - einem Modetrend folgend - erworben werden und dann nicht selten unter schlimmsten Bedingungen vegetieren. Dabei muss davon ausgegangen werden, dass das durch die Medienberichterstattung bekannt gewordene 'Krokodil in der Badewanne einer Mietwohnung' kein bedauerlicher Einzelfall ist. Dass die nicht sach- und artgerechte Haltung auch eine Gefährdung der Tiere selbst nach sich zieht, dürfte im Übrigen unstreitig sein.