Aufgaben:
Die Aufgaben als Landestierschutzbeauftragte heben sich deutlich vom klassischen staatlichen Tierschutz in der Verwaltung ab. Während die Veterinärämter primär für die Überwachung und Durchsetzung tierschutzrechtlicher Vorschriften zuständig sind und Veterinärdezernat im Regierungspräsidium bzw. Veterinärabteilung im zuständigen Ministerium die Fachaufsicht inne haben, liegt ihr Schwerpunkt auf Prävention, Aufklärung und langfristigen, strategischen Lösungen. Ihre Arbeit zielt darauf ab, Tierleid gar nicht erst entstehen zu lassen, Mensch-Tier-Konflikte zu entschärfen und ein besseres Bewusstsein für den Tierschutz in der Gesellschaft zu schaffen.
Die Landestierschutzbeauftragte leistet Aufklärungsarbeit durch Veranstaltungen, Vorträge und Fortbildungen, die Bürgerinnen und Bürger sowie Fachleute für tierschutzrelevante Themen sensibilisieren. Mit wissenschaftlich fundierter Beratung und Stellungnahmen schafft sie Transparenz und Vertrauen. Ihre Unabhängigkeit von unmittelbaren Verwaltungsvorgaben erlaubt es ihr, innovative und zukunftsweisende Ansätze zu verfolgen, die den klassischen behördlichen Tierschutz sinnvoll ergänzen und erweitern.
Darüber hinaus fördert sie die Vernetzung zwischen verschiedenen Akteurinnen und Akteuren. Sie bringt Bürgerinnen und Bürger, Behörden, Organisationen und Fachleute zusammen, um nachhaltige Lösungen für komplexe Tierschutzprobleme zu entwickeln. Ihre Arbeit ist geprägt von der Überzeugung, dass der Schutz von Tieren nicht nur ethisch geboten, sondern auch ein Gewinn für die gesamte Gesellschaft ist.
Ihre Position ist von entscheidender Bedeutung, denn sie ist die politische Stimme der Tiere. Ohne ihre Arbeit gäbe es weniger Transparenz, weniger Aufklärung und weniger Impulse für langfristige Veränderungen im Tierschutz.
In Hessen sind ihre Aufgaben darüber hinaus:
Mitwirkung an der Einhaltung tier- und artenschutzrechtlicher Bestimmungen durch die Behörden und Einrichtungen des Landes
- durch Unterstützung der hessischen Behörden als Gutachterin
- durch Abgabe von Stellungnahmen und Berichten zu Fragen des Tierschutzes
- durch Mitwirkung an EU-, Bundesrats- und Landtagsangelegenheiten zu Tierschutzfragen
- durch Beanstandung bei Verstößen gegen tier- und artenschutzrechtliche Vorschriften. Damit können Vorschläge zur Beseitigung der Mängel an die entsprechende Behörde verbunden