AUFGABEN:
Die Landestierschutzbeauftragte bemüht sich um grundsätzliche Verbesserungen des Tierschutzes, um gesellschaftliche Veränderungen und politische Weichenstellungen. Insbesondere sind ihre Aufgaben sind u.a.:
Mitwirkung an der Einhaltung tier- und artenschutzrechtlicher Bestimmungen durch die Behörden und Einrichtungen des Landes
- durch Unterstützung der hessischen Behörden als Gutachterin
- durch Abgabe von Stellungnahmen und Berichten zu Fragen des Tierschutzes
- durch Mitwirkung an EU-, Bundesrats- und Landtagsangelegenheiten zu Tierschutzfragen
- durch Beanstandung bei Verstößen gegen tier- und artenschutzrechtliche Vorschriften. Damit können Vorschläge zur Beseitigung der Mängel an die entsprechende Behörde verbunden