Bild LBT Frau Martin

Die Landestierschutzbeauftragte

Das Amt der Landestierschutzbeauftragten ist eine selbständige Organisationseinheit außerhalb der Abteilungsstruktur im Hessischen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat.

Die Landestierschutzbeauftragte arbeitet dabei frei von fachlichen Weisungen und erstattet dem Landtag jeweils zum 30. April des Jahres einen Tätigkeitsbericht.

Das Amt der LBT

AUFGABEN:

Die Landestierschutzbeauftragte bemüht sich um grundsätzliche Verbesserungen des Tierschutzes, um gesellschaftliche Veränderungen und politische Weichenstellungen. Insbesondere sind ihre Aufgaben sind u.a.:

Mitwirkung an der Einhaltung tier- und artenschutzrechtlicher Bestimmungen durch die Behörden und Einrichtungen des Landes

  • durch Unterstützung der hessischen Behörden als Gutachterin
  • durch Abgabe von Stellungnahmen und Berichten zu Fragen des Tierschutzes
  • durch Mitwirkung an EU-, Bundesrats- und Landtagsangelegenheiten zu Tierschutzfragen
  • durch Beanstandung bei Verstößen gegen tier- und artenschutzrechtliche Vorschriften. Damit können Vorschläge zur Beseitigung der Mängel an die entsprechende Behörde verbunden

Schlagworte zum Thema