In Hessen lag die Zahl der erstmals verwendeten Tiere bei insgesamt 281.759. Nicht erfasst ist hierbei die Anzahl der erneut verwendeten Tiere. Vor diesem Hintergrund ist es zum einen notwendig die Leiden dieser Tiere stetig zu minimieren, zum anderen die Etats zur Entwicklung von Alternativen zu erhöhen und ihren Einsatz voran zu treiben.
Leidensbegrenzungen für Versuchstiere
Solange Tiere in Tierversuchen eingesetzt werden, muss man klare Leidensbegrenzungen für sie ziehen.
Dabei sind Selbstbeschränkungen deutscher Wissenschaftler/Wissenschaftlerinnen überfällig. Die Einsicht, dass nicht jeder Wissenszuwachs Tierversuche rechtfertigt, fehlt offensichtlich.
Die Landestierschutzbeauftragte wirbt deshalb an den hessischen Universitäten für freiwillige Selbstbeschränkungen wie z. B. in Zürich üblich.
Auch gilt es nach der Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz, Genehmigungen für Tierversuche von höheren Standards, insbesondere die ethische Zulässigkeit betreffend, abhängig zu machen.
In der Vergangenheit war der Versuch, bestimmte Tiertötungen in der studentischen Ausbildung in Hessen – auch auf Initiative der LBT – zu untersagen, vor Gericht gescheitert.
Nach Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz müssen nach Auffassung der Tierschutzbeauftragten derartige Untersagungen zukünftig häufiger ergehen, insbesondere wenn auch die beratende Tierschutzkommission den Tierversuch ablehnt.
Da zur Leidensminimierung bei Versuchstieren auch die Unterbringung und der sachkundige Umgang mit den Tieren beiträgt, veranstaltet die LBT seit den 90er Jahren Workshops zu diesen Themen und besucht immer wieder Versuchstierhaltungen, um dort Verbesserungen durchzusetzen.
Seit 2007 finden zusammen mit dem Regierungspräsidium und der Universität Gießen jährlich Fortbildungen für Institutstierschutzbeauftragten statt. In Ihnen werden aktuelle Themen, insbesondere zur Leidensminimierung und Alternativen für Tierversuche, besprochen.