Geldmünzen auf dem Tisch

Unterstützung für Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen

Mit verschiedenen Förderprogrammen unterstützt das Land Vereine und Einrichtungen bei der Umsetzung von großen und kleinen Tierschutzprojekten.

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Die Statistiken belegen die Beobachtungen und Berichte: Die Zahl der gehaltenen Hunde, Katzen und sonstigen Heimtiere stieg in den Jahren seit 2020 nachweislich sprunghaft an.

Dies hat vor allem an der seitdem bestehenden Situation der Corona-Pandemie und deren Folgen wie Lockdown, Home-Office, Homeschooling etc. zu tun.So legten sich seit dem über fünf Millionen Haushalte mindestens ein Haustier zu. Der Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) z.B. spricht von einer „Explosion“ der Nachfrage nach Hundewelpen - der Bedarf könne nicht gedeckt werden.

Mit dem geänderten Umgang bzw. der Eindämmung der Infektionswelle und als Folge des „Haustierbooms“ kommt es nunmehr zu einer erhöhten Abgabewelle von Haustieren – in der Regel in die örtlichen Tierheime. Aber auch durch die Folgen des Ukraine-Konfliktes und die damit verbundenen dramatisch gestiegenen Energiepreise sind die ohnehin in den vergangenen Jahren stark belasteten Tierheime noch weiter am personellen und finanziellen Limit.

Als Fördermöglichkeit v.a. für Tierheime oder ähnliche Einrichtungen bietet die Stiftung Hessischer Tierschutz Stiftung Hessischer TierschutzÖffnet sich in einem neuen Fenster Möglichkeiten v.a. für investive Maßnahmen, aber auch Zuschüsse zu Kosten für Katzenkastrationen sowie für Tierarztbehandlungen und Futtermittel (Kontaktdaten siehe unten).

Im kleinen Rahmen können Vereine und Initiativen darüber hinaus auch unbürokratisch Gelder aus Lottomitteln beantragen. Hier sind für die allgemeine Förderung 500 Euro pro Jahr durch einen formlosen Antrag möglich.

Die Landestierschutzbeauftragte selbst verfügt zwar nicht über einen gesonderten Etat zur Unterstützung von Tierheimen oder tierheimähnlichen Einrichtungen, aber das Land Hessen hat im Dezember 2022 das Landesprogramm „Hessen steht zusammen – Gemeinsam die Folgen des Krieges gegen die Ukraine bewältigen“ verabschiedet. Hessen: die Folgen des Krieges gegen die Ukraine bewältigenÖffnet sich in einem neuen Fenster

Folgendes wurde am 05.12.2022 veröffentlicht: Maßnahmen zur Entlastung von Vereinen, Initiativen, Verbänden und Einrichtungen:

„Die deutlich gestiegenen Energiepreise belasten in außerordentlichem Maße auch die ehrenamtlich geführten und/oder gemeinnützigen Vereine, Initiativen und Verbände, die sich in den Bereichen Sport, Kultur, Bildung, Soziales und Umwelt engagieren. Hiervon sind auch Selbsthilfegruppen erfasst. Im Programm des Bundes findet sich keine zielgerichtete Härtefalllösung gerade für den Sportbereich. Wir als Hessische Landesregierung wollen handeln, um diese gewachsene und identitätsstiftende Vereins-, Verbands- und Kulturlandschaft mit ihren zahlreichen Initiativen weitestgehend zu erhalten. Dafür sehen wir subsidiär zu Bundeshilfen eine bedarfsgerechte, aber begrenzte Förderung mit einer Bezuschussung von 80 Prozent der Energiemehrkosten ab einer Mindesthöhe von 1.000 Euro und einer Maximalhöhe von 5.000 Euro vor. Eine wesentliche Voraussetzung für eine Förderung wird sein, dass ein existenzbedrohlicher Liquiditätsengpass darzulegen ist. Das Antragsverfahren soll digital und dezentral über die betreffenden Ministerien erfolgen. Den Förderzeitraum haben wir rückwirkend vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2023 festgelegt. Insgesamt planen wir hierfür 30 Millionen Euro ein.“

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