Tierheime, tierheimähnliche Einrichtungen und Tierschutzvereine sind auf Grund vieler Ursachen überlastet und arbeiten tagtäglich am Limit. Zum einen sind Abgaben - nach Spontankäufen im Internet – problematisch und zum andern belasten gestiegene Energiepreise, erhöhte tierärztliche Gebühren, gestiegener Mindestlohn für das Personal und auch die Inflation das begrenzte Budget.
Deshalb warnt die LBT vor der desaströsen Situation in deutschen Tierheimen. "Die Lage der Tierheime in Hessen ist so dramatisch wie noch nie und ihre akute Überlastung eines der dringlichsten Tierschutzprobleme".
In rund zwei Dritteln der Tierheime gibt es laut dem Deutschen Tierschutzbund, dem in Deutschland die meisten Tierheime angehören, einen Aufnahmestopp.
Möglichkeiten für eine finanzielle Unterstützung / Förderung in Hessen
Mit verschiedenen Förderprogrammen unterstützt das Land Vereine und Einrichtungen bei der Umsetzung von großen und kleinen Tierschutzprojekten.
Die Statistiken belegen die Beobachtungen und Berichte: Die Zahl der gehaltenen Hunde, Katzen und sonstigen Heimtiere stieg in den Jahren seit 2020 nachweislich sprunghaft an.
Dies hatte vor allem an der Situation der Corona-Pandemie und deren Folgen wie Lockdown, Home-Office, Homeschooling etc. zu tun. So legten sich seitdem über fünf Millionen Haushalte mindestens ein Haustier zu. Der Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) z.B. spricht von einer „Explosion“ der Nachfrage nach Hundewelpen - der Bedarf könne nicht gedeckt werden.
Mit der Eindämmung der Infektionswelle und als Folge des „Haustierbooms“ kommt es nach wie vor zu einer erhöhten Abgabewelle von Haustieren – in der Regel in die örtlichen Tierheime. Aber auch durch die gestiegenen Energiepreise sind die ohnehin in den vergangenen Jahren stark belasteten Tierheime noch weiter am personellen und finanziellen Limit.
- Als Fördermöglichkeit v.a. für Tierheime oder ähnliche Einrichtungen bietet die Stiftung Hessischer Tierschutz (
https://landwirtschaft.hessen.de//Stiftung-Hessischer-TierschutzÖffnet sich in einem neuen Fenster )
Möglichkeiten v.a. für investive Maßnahmen, aber auch Zuschüsse zu Kosten für Katzenkastrationen sowie für Tierarztbehandlungen und Futtermittel (Kontaktdaten siehe unten).
- Im kleinen Rahmen können Vereine und Initiativen darüber hinaus auch unbürokratisch Gelder aus Lottomitteln beantragen. Hier sind für die allgemeine Förderung 500 Euro pro Jahr durch einen formlosen Antrag möglich. Die Anträge können per formlosen Schreiben an den Landwirtschaftsminister im HMLU gestellt werden. (Kontaktdaten siehe unten)
- Eine weitere Möglichkeit ergibt sich durch Eintragung in die sogenannte Bußgeldliste des Oberlandesgerichtes Frankfurt (OLG), denn in Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren können Geldauflagen zugunsten der Staatskasse oder einer gemeinnützigen Einrichtung auferlegt werden. Das OLG führt im Einvernehmen mit der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main eine gemeinsame Liste, in der Einrichtungen genannt werden, die als Empfänger von in Betracht kommen. Diese Liste wird allen hessischen Gerichten und Staatsanwaltschaften zur Verfügung gestellt. Weitere Infos dazu finden Sie hier:
https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/themen-der-ordentlichen-gerichtsbarkeit/liste-der-gemeinnuetzigen-einrichtungen-als-empfaenger-von-geldauflagenÖffnet sich in einem neuen Fenster
- Eine konkrete Projekteinreichung bei der Umweltlotterie GENAU zum möglichen Erhalt von 5.000 Euro ist ebenso eine Option. Hier wurden beispielsweise in 2023/2024 der Bau von winterfesten Tierbehausungen genauso gefördert wie die Wildtierstation „Koboldhof“ und „Wildtierhilfe Schäfer“ oder auch zahlreiche pädagogische Projekte im Rahmen der Umwelt- und auch Tierschutzbildung
https://www.genau-lotto.de/Öffnet sich in einem neuen Fenster
- Schließlich gibt es eine Reihe öffentlicher und privater Stiftungen und Spendengeber wie beispielsweise diverse Bürgerstiftungen von hessischen Kommunen, Regionen und Landkreisen (bspw. zu finden unter
https://stiftungssuche.de/stiftungssuche/Öffnet sich in einem neuen Fenster ) oder auch die Fraport AG, die im sog. Nachbarschaftsrahmen nach Streichung ihres Umweltfonds aber noch immer Spendenanfragen im Rahmen des regionalen Engagement annimmt
( https://www.fraport.com/de/konzern/regionales-engagement/sponsoring-und-spenden.htmlÖffnet sich in einem neuen Fenster).
Nach Auffassung der LBT reicht dies aber nicht aus:
Die Kommunen müssen endlich ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen, ebenso wie die Landkreise.
Im Rahmen der Fundtieraufnahmen werden häufig Verträge mit Kommunen abgeschlossen, jedoch geschieht dies nicht flächendeckend. Zudem sind die darin vereinbarten Beträge meistens nicht wirklich kostendeckend. Wenn Tiere etwa tierärztlich versorgt werden müssen oder es lange dauert, bis ein neues Zuhause für sie gefunden wird, entstehen deutlich höhere Kosten, die die Tierschutzvereine aus der eigenen Kasse bezahlen müssen. Und das, obwohl sie kommunale Pflichtaufgaben erfüllen. Da helfen auch die Vermittlungs- oder Abgabegebühren nur begrenzt weiter.