Auch wenn das Tierschutzrecht ein Bundesrecht ist und viele Regelungen dementsprechend vom Bund kommen (zum Beispiel grundlegende Vorgaben zur Nutztierhaltung oder zur Hundehaltung), können auch Kommunen sich in vielen Bereichen für den Tierschutz auf ihrem Gemeindegebiet engagieren. Dabei sind viele Maßnahmen nicht einmal mit zusätzlichen Kosten für die Verwaltung verbunden.
Die Landestierschutzbeauftragte (LBT) hat hier einige beispielgebende Vorschläge zusammengestellt:
Katzenschutz
KatzenschutzVO
Muster für eine kommunale KatzenschutzVO
Die LBT stellt Städte und Gemeinden eine Musterverordnung und weitere Infos zum Katzenschutz zur Verfügung
Aufklärungsarbeit zum Thema Kennzeichnung und Registrierung von Heimtieren (v.a. Hunde und Katzen) z.B. durch Pressemitteilungen, Flyer, Broschüren (Infos sowie kostenfreie Flyer sind bei der LBT zu erhalten).
Einführung einer sogenannten Katzenschutz-Verordnung, die das Kastrieren, Kennzeichnen und Registrieren von Freigänger-Katzen regelt (sog. 13b TierSchG-Verordnung, die schon ca. 40 hessische Kommunen erlassen haben). Infos, Musterverordnungen, FAQ´s sind bei der LBT erhältlich.
Steuererleichterungen bzw. Steuererlasse für Hunde, die bspw. aus dem regionalen Tierschutz stammen.
Steuererleichterungen für Hundehalter, die freiwillig eine Sachkundeprüfung abgelegt haben
Beendigung/Abschaffung rassebedingter Zuschläge bei der Erhebung der Hundesteuer.
Bereitstellung von kommunalen Plätzen für Zirkusse mit bestimmten Wildtieren unter Sicherheitsaspekten regeln. Auch hier bietet bei Interesse das Büro der LBT weitergehende Informationen an.
Das regionale Tierheim zeitgemäß finanziell unterstützen. Fundtierbetreuung als an das Tierheim übertragene kommunale Aufgabe angemessen entschädigen. Präsenz der Kommune bei Tierheimfesten durch eine Schirmherrschaft oder Infostände stärkt den örtlichen Tierschutz.
In akuten Notfällen und wenn es ein nahe gelegenes Tierheim mit Notdienst oder Notboxen nicht gibt, eine kurzfristige Fundtieraufnahme innerhalb der Gemeinde regeln und Unterbringungsmöglichkeit schaffen.
In Kindergärten / kommunalen Betreuungseinrichtungen etc. Projekte zum Tierschutz anstoßen und vielleicht sogar Wettbewerbe oder ähnliches initiieren / ausschreiben (denkbar sind hier sowohl praktische Projekte wie bspw. Eierherkunft, Sprache der Hunde/Katzen, welche Tiere sind geeignet als Heimtier als auch künstlerische oder sachliche Beschäftigung mit dem Thema Tierschutz durch Mal- bzw. Bastelwettbewerbe oder ähnlichem).
Bereich wildlebende Tiere:
sofern seitens der Verwaltung oder der Bürgerschaft ein „Taubenproblem“ gesehen wird… - Einrichtung eines Taubenschlages / Aufklärungsarbeit leisten / evtl. Freiwillige suchen zum Austausch der Eier etc.
sofern vor Ort Probleme mit Wildtieren wie bspw. Nutria / Waschbär / Nilgänsen gesehen werden; Aufklärungsarbeit leisten, Infomaterial bereitstellen, evtl. Sterilisationsprojekte anstoßen (hier steht das Büro der LBT mit Rat und Hilfe zur Verfügung).
Ausarbeitung
Stefan Jerzembek
Zur Zulässigkeit des Tötens von verwilderten Stadttauben in der Stadt Limburg an der Lahn
Information / Abstimmung mit dem Bauamt bzw. auch mit der Kreisbaubehörde zum Thema Genehmigungen von Außenklimaställen im Nutztierbereich; diese gelten als tierschutzfachlich zukunftsfähig und tierwohlorientiert, werden aber häufig aufgrund angenommener (nicht aber nachgewiesener) höherer Emissionswerte nicht genehmigt. Fachliche Unterstützung kann auch hier seitens der LBT bereitgestellt bzw. vermittelt werden.
Gerne kann auch bei einem Beratungsbedarf das Büro der LBT unter tierschutz@umwelt.hessen.de kontaktiert und ein Gespräch vor Ort verabredet werden.