Auch wenn das Tierschutzrecht ein Bundesrecht ist und viele Regelungen dementsprechend vom Bund kommen (zum Beispiel grundlegende Vorgaben zur Nutztierhaltung oder zur Hundehaltung), können auch Kommunen sich in vielen Bereichen für den Tierschutz auf ihrem Gemeindegebiet engagieren. Dabei sind viele Maßnahmen nicht einmal mit zusätzlichen Kosten für die Verwaltung verbunden.
Die Landestierschutzbeauftragte (LBT) hat hier einige beispielgebende Vorschläge zusammengestellt: