Die Landestierschutzbeauftragte
Das Amt der Landestierschutzbeauftragten ist eine selbständige Organisationseinheit außerhalb der Abteilungsstruktur im Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Die Landestierschutzbeauftragte arbeitet dabei frei von fachlichen Weisungen und erstattet dem Landtag jeweils zum 31. März des Jahres einen Tätigkeitsbericht.