Neben der Europawahl fand im Landkreis Limburg-Weilburg gestern auch die Landratswahl statt und auch die mit Spannung erwartete Abstimmung im Rahmen eines Bürgerentscheides über den Beschluss zum Taubentöten in Limburg.
So lautete die Frage: "Soll der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 13.11.2023 zum Thema 'Stadttaubenproblematik in der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn' aufgehoben werden?"
Mit diesem Beschluss hatten die Stadtverordneten entschieden, die Taubenpopulation künftig mit Hilfe eines Falkners und damit im Endeffekt durch Fangen und Genickbruch zu reduzieren.
Eine Mehrheit von 53,5 Prozent der abgegebenen Stimmen entfiel dabei auf „Nein“, der Beschluss soll nicht aufgehoben werden. Mit Ja stimmten 46,6 Prozent. Die nötige Mindestzahl von über 6.635 Stimmen wurde beim Nein erreicht.
Damit ist der Beschluss der Stadtverordneten für drei Jahre bindend; was aber nicht automatisch heißt, dass die Tauben tatsächlich und in jedem Falle getötet werden.
Die LBT ist allein über die Formulierung der Fragestellen etwas verwundert. Das Thema wurde in der Öffentlichkeit immer unter dem Tenor „Taubentötungen ja oder nein“ diskutiert; man musste aber gem. Beschlusstext mit „Ja“ votieren, um die Tauben zu schützen…
Fach- und rechtliche Gründe, die gegen die Tötung sprechen, gibt es dabei nach wie vor genug! Auch bleibt abzuwarten, ob es zu einer gerichtlichen Überprüfung kommen würde, wenn denn die Stadt tatsächlich den Auftrag zur Tötung erteilen sollte.
Die Landestierschutzbeauftragte stellt nochmals klar, dass ein solches Vorhaben der Tötung mangels Vorliegens eines „vernünftigen Grundes“ gegen Paragraph 1 des Tierschutzgesetzes verstößt, weil andere, tierschutzkonforme Möglichkeiten existieren. Daran ändert auch die einem Falkner im Jahre 2012 erteilte Erlaubnis nichts. Diese berechtigt nur zur gezielten „Bekämpfung“ und nicht zur pauschalen „Tötung“ von Tauben als Schädlingen – so auch das Ergebnis eines Rechtsgutachtens.
Andere, wirklich nachhaltige Konzepte zur Populationskontrolle gibt es reichlich, so die LBT. Eine tierschutzgerechte Regulierung ist bspw. durch ein konsequentes Stadttaubenmanagement mit betreuten Taubenschlägen und Ei-Austausch zu erreichen, was viele andere Städte auch so erfolgreich praktizieren.