Ariane Kari wurde 2023 vom grünen Landwirtschaftsminister Cem Özdemir zur ersten Bundestierschutzbeauftragten berufen. Sie war im Landwirtschaftsministerium angesiedelt. Als Tierärztin verfügte sie über jahrelange Erfahrung in verschiedensten Bereichen des Tierschutzes. Unter anderem arbeitete sie als Amtstierärztin und auch auf einem Regierungspräsidium und kannte daher den Vollzug des Tierschutzgesetzes mit allen Stärken und Schwächen. Insbesondere die Bearbeitung von tierschutzfachlichen und -rechtlichen Fragestellungen lag ihr am Herzen:
- Unterstützung von Veterinärbehörden in Tierschutzfragen
- Verfassen von Stellungnahmen und Halten von Vorträgen zu
veterinärmedizinischen Fragestellungen im Tierschutz und
angrenzenden Fachbereichen
- Gutachtertätigkeit für Staatsanwaltschaften und Gerichte.
Darüber hinaus war sie als Dozentin tätig und verfügte über zwei Fachtierarztanerkennungen. Da sie parteilos war, galt sie zurecht als politisch unabhängig. So wollte sie Tieren eine Stimme geben.
Mit dem Ablauf ihrer Amtszeit 2025 wurde sie von Bundeslandwirtschaftsminister Rainer, CSU, entlassen.
Er berief inzwischen seine parlamentarischen Staatssekretärin Silvia Breher (CDU) zur neuen Bundestierschutzbeauftragten. Breher ist im Münsterland aufgewachsen, studierte Jura, ihr Vater betrieb im Nebenerwerb Landwirtschaft. Sechs Jahre leitete sie als Geschäftsführerin den Kreislandvolkverband Vechta, die lokale Vertretung der Landwirte. Seit 2019 ist sie stellvertretende Parteivorsitzende der CDU.
Einen belastbaren fachlichen Bezug zu den verschiedenen Fragen des Tierschutzes ist nicht zu finden.
Auch lassen ihre Beiträge im Bundestag bislang nicht erkennen, dass ihr das Thema naheliegt.
Die LBT Martin zeigt sich enttäuscht und befremdet durch diese Berufung: „ Der neuen Bundestierschutzbeauftragten fehlen das notwendige Fachwissen und Kenntnisse zu den verschiedenen Facetten des Tierschutzes. Eine Unabhängigkeit des Amtes ist hier auch nicht mehr gegeben.
Schade - eine vertane Chance in dieser Legislaturperiode Tierschutz noch Bedeutung zu verleihen“.