Die Landestierschutzbeauftrage, Dr. Madeleine Martin, begrüsst den Kabinettsbeschluss zur ersten Bundestierschutzbeauftragten. Die Bunderegierung tut gut daran, ein solches Amt einzuführen. Es gilt, dem Tierschutz bei kommenden Gesetzesvorhaben, nicht nur im Bereich der Landwirtschaft, sondern gerade auch im Zusammenhang mit Forschungsprojekten stärkeres Gewicht zu verleihen. Die Teilnahme der Bundestierschutzbeauftragten an allen den Tierschutz betreffenden Gremien der Bundesregierung sollte eine der Grundlagen für ihre Arbeit sein. Weisungsfreiheit, ein ausreichender Etat und unterstützende Mirarbeiter*Innen sind aus Sicht der Hessischen Landestierschutzbeauftragten eine Selbstverständlichkeit.
Neben der Einführung des Amtes an sich ist aber auch ausdrücklich die Auswahl der Person zu begrüßen. Mit Frau Ariane Kari wurde eine ausgewiesene Fachfrau gewählt, eine Tierärztin mit großer Liebe zum Tier und mit beiden Beinen in der Praxis stehend, die den Vollzug des Tierschutzrechtes aus eigener Erfahrung kennt und dabei eine besondere Verbindung zur Juristerei hat.
Frau Dr. Martin wünscht von Herzen alles Gute und viel Erfolg bei der neuen Aufgabe!