In Europa und so auch in Deutschland ist die Zucht von Hunden, aber auch aller anderen Tiere mit sog. „Qualzuchtmerkmalen“ verboten.
Sowohl mit Europa durch das Europaabkommen wie auch seit 1986 - also seit über 30 Jahren – gilt im deutschen Tierschutzgesetz der sogenannte Qualzuchtparagraf § 11b. Darüber hinaus gibt es seit 1999 zur Konkretisierung / besseren Auslegung des Paragrafen ein Gutachten, das vom Bund herausgegeben wurde. Hessen war seiner Zeit das erste Bundesland, im dem vollzogen wurde.
Leider sind sich viele Hundekäufer nicht bewußt welche Rassen schwerwiegende, erbliche Defekte haben und kaufen solche Hunde immer noch. Deshalb entstand dieser Aufklärungsfilm.