Puten

Landestierschutzbeauftragte Hessen

Aktuelle Studie zur tierschutzkonformen Haltung von Mastputen vorgestellt

Landestierschutzbeauftragte fordert: Aktuelle Studie zur tierschutzkonformen Putenhaltung der Universitäten Leipzig und Wien auch in Deutschland umsetzen!!!

Vor wenigen Tagen wurde in Österreich vom dortigen Umweltminister eine aktuelle Studie zur tierschutzkonformen Haltung von Mastputen vorgestellt. Deshalb fordert die hessische Landestierschutzbeauftragte Martin Bund und Länder auf, diese Kriterien unverzüglich auch als Grundlage einer deutschen Verordnung zur Putenhaltung nutzen. „Die Studie, so Martin, beschreibt nicht nur detailliert und sorgfältig recherchiert, den heutigen wissenschaftlichen Kenntnisstand zu Puten und ihren Bedürfnissen, sondern lässt auch klar erkennen, welche Punkte in einer Verordnung unerlässlich sind“.

Deutschland ist nach Polen der zweitgrößte Putenproduzent in der EU. Es leben hier über 12 Mio. Mastputen in konventioneller Haltung. Rund 88 % dieser Puten werden in Mastbetrieben mit 10.000 und mehr Tieren gehalten.

Während der Bund die Haltung von Legehennen oder Mastschweinen gesetzlich genau geregelt hat, fehlt eine spezialgesetzliche Verordnung zur Putenhaltung seit vielen Jahren - nach Auffassung von Martin ein großes Versäumnis der Bundesregierung.

Ministerin Klöckner setzt, wie sie es so gerne tut, bislang ausschließlich auf eine ‘Freiwillige Übereinkunft‘ mit der Geflügelwirtschaft.

Dr. med. vet. Madeleine Martin Landestierschutzbeauftragte
Wiesbaden

Nun legte der Bund den Ländern just in den vergangenen Tagen ein Eckpunktepapier zur Putenhaltung vor. Dessen Vorgaben sollen (Zitat) „aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen folgen und die Ansprüche an eine tiergerechte Haltung, Pflege und Fütterung von Mastputen umsetzen“. „Wenn das wirklich das Ziel ist und nicht nur eine weitere leere Floskel, müssen Bund und Länder die vorgenannte „Studie zur tierschutzkonformen Putenhaltung“ 1:1 übernehmen. Martin weiter: „Bislang ist das deutsche Eckpunktepapier weit weg davon. So sieht es z. B. als Besatzdichte bis zu 52 kg pro qm vor, während die fundierte Studie aus Österreich keinesfalls mehr als 40 kg pro qm vorgibt“.

Hintergrundinformation:
In 22 Wochen Lebenszeit wird eine männliche Pute, die in einem konventionellen Betrieb gemästet wurde, auf ein Schlachtgewicht von 24 Kilogramm gebracht. Das führt oft zu Problemen an den Knochen. Etwa fünf große Tiere teilen sich dabei zwei Quadratmeter Stallfläche. Da die Putenstallungen im konventionellen Bereich die Anpassungsfähigkeit der Tiere überfordern, kommt es zu gegenseitigen Verstümmelungen durch Picken. Die Tiere haben deshalb oft kupierten Schnäbeln. Eigentlich ist das Kürzen der Schnäbel im Tierschutzgesetz als Amputation verboten. Allerdings werden Sondergenehmigungen routinemäßig erteilt, damit sich die Tiere nicht gegenseitig verletzen. 

Der österreichische auch für Tierschutz zuständige Rudi Anschober hat nun endlich mit der Beauftragung und Vorstellung der Studie „Anforderungen an eine zeitgemäße tierschutzkonforme Haltung von Mastputen“ eine Grundlage für wissenschaftlich fundierte Mindeststandards zur Putenhaltung vorgelegt.

Zusammenfassende Informationen aus der o. g.Studie:

Begründet auf der verfügbaren wissenschaftlichen Literatur und wirtschaftlichen Gesichtspunkten ergibt sich eine maximale Endmast-Besatzdichte für Puten von 36-40 kg Lebendgewicht pro m2 nutzbarer Stallfläche.

Um einigen Verhaltensbedürfnissen der Puten entgegenzukommen, ist eine Strukturierung des Stalles erforderlich:

  • Aufbaummöglichkeiten / erhöhte Ebenen
  • Strukturierungselemente, die von den Tieren auch bepickt werden können (z. B. Strohballen, Pickblöcke)
  • Außenklimabereich im Ausmaß von mind. 20 % der nutzbaren Stallbodenfläche

Die Einstreu muss es den Tieren über die gesamte Haltungsperiode ermöglichen, zu scharren und zu picken. Sie muss jederzeit deutlich locker, trocken (< 30 % Feuchtigkeit) und ausreichend sauber (Einstreuanteile > Kotanteile) sein.

Das Licht im Putenstall muss folgenden Anforderungen genügen:

  • ausreichend gleichmäßiges Licht, damit die Tiere ein normales Aktivitätsniveau zeigen können
  • acht Stunden Dunkelphase (Notbeleuchtung mit 0,5 Lux möglich)
  • UV-A im Spektrum enthalten
  • flimmerfreie Beleuchtung (Leuchtmittelfrequenz höher als die Flimmerfusionsfrequenz der Puten)

Ein gutes Stallklima ist wichtig für das Tierwohl. Lüftung, Staub, Temperatur, Luftfeuchtigkeit und Gaskonzentrationen sind auf Leveln zu halten, die den Tieren keinen Schaden zufügen:

  • gute Luftzirkulation im gesamten Stall (Luftaustauschrate 4-7 m³/kg/Stunde), keine Zugluft
  • Schadstoff-Höchstwerte: einatembarer Staub 3,4 mg/m³, lungengängiger Staub 1,7 mg/m³ liegen, NH3 10 ppm, CO2 3000 ppm und H2S 5 ppm
  • Luftfeuchtigkeit im Stall sollte zwischen 50 und 70 % liegen
  • altersadäquate Temperatur

mehrmals tägliche Kontrolle der gehaltenen Tiere

  • schwache, kranke oder verletzte Tiere unverzüglich in ein abgesondertes Krankenabteil bringen und behandeln
  • Halter und Personal müssen nachweisbare Kenntnis und Fähigkeit im artgerechten Umgang mit den gehaltenen Tieren besitzen

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