Energiekosten

Ausgleichszahlungen für Energiemehrkosten jetzt beantragen

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Wir möchten Tierheime und Tierschutzvereine auf eine Förderungsmöglichkeit aufmerksam machen. Gemeinnützige Vereine in Hessen können ab dem 01 März 2023 einen Antrag auf Ausgleichszahlungen für ihre Energiemehrkosten stellen,  um die hohen Energiekosten infolge des Ukrainekriegs zu dämpfen.

Die Hilfe kann beantragt werden, wenn die Mehrkosten für Energie nachweislich mindestens 1.000 Euro betragen. Von diesen Mehrkosten werden 80 Prozent und höchstens 5.000 Euro erstattet. In begründeten Härtefällen kann eine Ausgleichszahlung auch über den Höchstbetrag hinaus gewährt werden.

Der Gesamtförderzeitraum erstreckt sich vom 1. März 2022 bis zum 31. Dezember 2023 (also rückwirkend möglich) und ist aufgeteilt in zwei Phasen: Die erste Phase erstreckt sich vom 1. März 2022 bis 28. Februar 2023, die zweite vom 1. März 2023 bis zum 31. Dezember 2023. Eine Antragsstellung ist längstens zum 31. Mai 2024 möglich.

 

Der Antrag kann über folgende Adresse abgerufen werden: Energiekostenhilfe (hessen.de)Öffnet sich in einem neuen Fenster

Die Förderrichtlinie finden Sie hier: Foerderrichtlinie EnergiekostenhilfeÖffnet sich in einem neuen Fenster

Gemäß der Förderrichtlinie können für den Bereich des Tierschutzes „Vereine von einer Förderung profitieren, die dem Landestierschutzverband Hessen e.V. angehören oder entsprechende Ziele verfolgen.“

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