Grundgesetz

Landestierschutzbeauftragte Hessen

20 Jahre Staatsziel Tierschutz

Landestierschutzbeauftragte kritisiert mangelnde Umsetzung und stellt Forderungen an Bund und Länder

Seit dem 1. August 2002 ist der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz verankert. Das eröffnete erstmals die Möglichkeit, die Interessen der Tiere gegen menschliche Interessen in der Nutzung gleichwertig abzuwägen. Seitdem bildet das Staatsziel Tierschutz ein entscheidendes Gegengewicht gegen menschliche Grundrechte wie die Freiheit von Forschung, Berufsausübung, Religion oder Kunst.

Zudem verpflichtet diese Staatszielbestimmung Politik, Behörden und Gerichte, dem Tierschutz einen einem möglichst hohen Stellenwert einzuräumen.

Nach Auffassung der Hessischen Landestierschutzbeauftragten blieb dies Ziel aber überwiegend Theorie.

Martin dazu: „Der Bundesgesetzgeber hat es versäumt, ein stimmiges Tierschutzgesetz und passende Verordnungen zu erlassen, die dem Staatsziel Tierschutz wirklich entsprechen.  Symptom dafür ist zum Beispiel die beim Bundesverfassungsgericht anhängige Normenkontrollklage des Landes Berlin zur Schweinehaltung in Deutschland. Zweimal erfuhren Bundesregierungen schon als Ergebnis solcher Verfahren Niederlagen. Die Vorgaben zur Legehennenhaltung mussten zweimal grundlegend verändert werden. Es ist Zeit, die Tierschutzverordnungen endlich so zu gestalten, dass sie dem Gesetz entsprechen. Hier liegt die Verantwortung der derzeitigen Bundesregierung.“

Die Bundesländer aber sind nach Auffassung der LBT durch das Staatsziel auch gefordert: “Der Vollzug bestehender Regeln muss Hand in Hand gehen mit der Veränderung rechtlicher Vorgaben, sonst laufen diese ins Leere. Tatsächlich brauchen wir nicht immer rechtliche Verschärfungen. Die Bundesländer müssen allerdings bereit sind, den Vollzug der rechtlichen Vorgaben angemessen sicherzustellen. Die kommunalen Veterinärämter müssen besser finanziell und personell ausgestattet werden.“

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