Die hessische Landestierschutzbeauftragte Madeleine Martin weist darauf hin, dass mit dem Beginn des Jahres 2022 Änderungen sowohl im gewerblichen als auch im privaten Bereich der Hundehaltung in Kraft getreten sind. „So muss ein Hund, der im Zwinger leben muss, nun zweimal pro Tag Auslauf von mindestens einer Stunde haben. Eine Anbindehaltung von Hunden, gleich welcher Art, ist nun genauso verboten wie die Anwendung von Stachelhalsbänder.“ so Martin heute in Wiesbaden.
„Auch dürfen nun Hunde, denen tierschutzwidrig - gleich ob im In- oder im Ausland, Rute und Ohren kupiert wurden - nicht mehr auf Ausstellungen gezeigt werden. Gleiches gilt für Hunde mit Qualzuchtmerkmalen. Darunter zählt man viele Exemplare der Französischen und Englischen Bulldoggen mit extrem kurzen Köpfen, Nackthunde ohne Fell oder auch Hunde mit Hüftveränderungen, der sogenannten Hüftdysplasie. Sie leiden unter dem züchterisch gewollten Aussehen, das alleine dem Ego der Züchter entspringt.“
Solche Hunde dürfen in Zukunft nun endlich nicht mehr auf Sportveranstaltungen, Messen oder Ausstellungen gezeigt werden“ erklärt Martin.