Vor wenigen Tagen wurde in Österreich vom dortigen Umweltminister eine aktuelle Studie zur tierschutzkonformen Haltung von Mastputen vorgestellt. Deshalb fordert die hessische Landestierschutzbeauftragte Martin Bund und Länder auf, diese Kriterien unverzüglich auch als Grundlage einer deutschen Verordnung zur Putenhaltung nutzen. „Die Studie, so Martin, beschreibt nicht nur detailliert und sorgfältig recherchiert, den heutigen wissenschaftlichen Kenntnisstand zu Puten und ihren Bedürfnissen, sondern lässt auch klar erkennen, welche Punkte in einer Verordnung unerlässlich sind“.
Deutschland ist nach Polen der zweitgrößte Putenproduzent in der EU. Es leben hier über 12 Mio. Mastputen in konventioneller Haltung. Rund 88 % dieser Puten werden in Mastbetrieben mit 10.000 und mehr Tieren gehalten.
Während der Bund die Haltung von Legehennen oder Mastschweinen gesetzlich genau geregelt hat, fehlt eine spezialgesetzliche Verordnung zur Putenhaltung seit vielen Jahren - nach Auffassung von Martin ein großes Versäumnis der Bundesregierung.