Anlässlich der 100sten kommunalen Katzenschutzverordnung in Hessen, nämlich in Gudensberg, macht die Landestierschutzbeauftragte Frau Dr. Martin darauf aufmerksam, wie wichtig solche Verordnungen sind:
„Das Unfruchtbarmachen von Katzen und Katern mit Freigang ist praktischer Tierschutz! Zu oft werden diese sonst tragend oder zeugen draußen ungezählte Jungtiere. Diese fristen dann ohne festes Zuhause, ohne angemessene Nahrung und ohne Schutz vor Parasiten und Krankheiten ihr Dasein. Die Tierheime sind deshalb schon längst mit Katzen überfüllt!“, so Martin heute in Wiesbaden.
„Katzenschutzverordnungen bieten hier eine praktische und praktikable Lösung. Der Erfolg wird von Kommunen und Tierschützenden gleichermaßen bestätigt. Kastrationen mit gleichzeitiger Kennzeichnung und Registrierung sorgen dann für ein sicheres Leben von Katzen.“
Mit Gudensberg im Schwalm-Eder-Kreis sind nun ganze 100 Kommunen den wichtigen Schritt gegangen, dem Leid streunender Katzen auf ihren Straßen ein Ende zu setzen.
Darüber hinaus bringen die Verordnungen zusätzlich auch einen Vorteil für den Naturschutz: Weniger verwilderte Katzen bedeuten auch weniger Katzen, die draußen Singvögel und andere Tiere jagen.
Leider haben aber in Hessen 321 andere Städte und Gemeinden noch keine Katzenschutzverordnung umgesetzt.
Martin hofft aber, dass sich weitere Kommunen von den Vorteilen der Katzenschutzverordnungen überzeugen lassen, und bietet hierbei Unterstützung an: „Auf unserer Webseite stellen wir umfangreiche Informationsmaterialen bereit. Gerne stehe ich auch persönlich für Fragen zur Verfügung“, so die Tierärztin.
Hintergrund:
Die Arbeit von Tierschützenden und Tierheimen kann durch den Erlass einer Katzenschutzverordnung in den Kommunen nachhaltig unterstützt werden.
Tierhalterinnen und Tierhalter mit Katzen, die Freigang erhalten, werden durch diese kommunalen Verordnungen aufgefordert, ihre Katzen kastrieren, kennzeichnen und registrieren zu lassen und können letztlich dazu auch verpflichtet werden.
Die Kennzeichnung erfolgt dabei meist durch einen Mikrochip, der bei jeder Tierärztin und jedem Tierarzt zu einem geringen Betrag gesetzt werden kann. Das Tier sollte dann auch gleich bei einem der großen deutschen Haustierregister wie Tasso oder Findefix, registriert werden. Dabei werden persönliche Daten des Tierhaltenden unter der Nummer des Mikrochips hinterlegt. Diese Registrierung ist gänzlich kostenlos.
Entläuft eine Katze und landet in einem Tierheim, wird dadurch die Rückführung nachhause sehr vereinfacht. Bei Aussetzen des Tieres wird die Verfolgung einfacher.
Kastrationen von Katze und Kater sind in Tierarztpraxen Routineeingriffe. Dabei bleibt das Wesen und die Individualität der Tiere vollständig erhalten.