Traktor mit Mähwerk auf einer Wiese

Landestierschutzbeauftragte Hessen

Landestierschutzbeauftragte veröffentlicht Handreichung für Landwirtinnen und Landwirte

Zum Start der Mähsaison wird alljährlich auch wieder das Thema Tierschutz in diesem Bereich aktuell. Neben der erfreulichen Tendenz zu einer vermehrten öffentlichen Wahrnehmung des Themas und immer ausgereifteren Techniken, rückt, abgesehen von dem Schutz von Rehkitzen, zunehmend auch die Beeinträchtigung weiterer Wildtierarten durch Mäharbeiten in den Fokus.

Es gibt bereits viele Empfehlungen zum Vorgehen bei Mäharbeiten, die durch die jeweiligen Interessengruppen geprägt sind. Mangels verbindlicher Vorgaben bleibt es aber den verantwortlichen Ausführenden selbst überlassen, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit keine Tiere verletzt oder getötet werden. Die Landestierschutzbeauftragte hat daher eine Handreichung erstellt, in der gängige Methoden und Möglichkeiten für ein möglichst wildtierschonendes Mähen beschrieben sind.

„Gerade in den Bereichen, wo Landwirtschaft, Jagd, Natur- und Tierschutz sich überschneiden, sollten verbindliche Definitionen von geeigneten Maßnahmen bzw. Best Practice-Empfehlungen erarbeitet werden“, so die Landestierschutzbeauftragte Frau Dr. Madeleine Martin heute in Wiesbaden. Den Betroffenen könnte so mehr Rechtssicherheit gegeben und Gefahren bereits im Vorfeld minimiert werden.

Hierzu zählt laut der Landestierschutzbeauftragten übrigens auch eine dringend erforderliche Vorgabe zum umgehenden Abbau nicht benötigter Zäune/Weidenetze in der Landschaft. Diese stellen eine vermeidbare Gefahr v. a. für Greifvögel, Rot- und Rehwild, Igel und andere dar, die sich verfangen, teilweise schwer verletzen strangulieren und qualvoll sterben können.

Ein ausdrückliches Lob spricht die Landestierschutzbeauftragte den vielen erfolgreichen, meist ehrenamtlichen Initiativen aus, die jedes Jahr über Monate hinweg, mit oder ohne Drohnen, Wiesen absuchen, vergrämen und für den Tierschutz werben: „Ihre wertvolle Arbeit sollte bekannter werden, um noch mehr Freiwillige zu gewinnen und als Orientierung für andere, weniger gut aufgestellte Bereiche zu dienen“, so Martin abschließend.

Die Handreichung ist ab sofort zu beziehen bei der

Landesbeauftragten für Tierschutz
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft 
und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Mainzer Straße 80
65189 Wiesbaden

oder kann per E-Mail unter  tierschutz@landwirtschaft .hessen.de  angefordert werden.

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