Postkarte Qualzucht: frieren ist menschlich

Landestierschutzbeauftragte Hessen

Qualzuchten bei Heimtieren

Landestierschutzbeauftragte sieht positiv dem kommenden Jahr entgegen – „Stillstand in Berlin hoffentlich beendet – Verbot von Qualzuchten bei Heimtieren rasch mit Leben füllen!!!"

Die hessische Landestierschutzbeauftragte sieht bezüglich der Entwicklungen im Tierschutz positiv dem Jahr 2022 entgegen. „Mit der Ernennung des neuen Landwirtschaftsministers Cem Özdemir kann man, dem Koalitionsvertrag mit seinen vielfältigen Punkten zum Tierschutz entsprechend, darauf hoffen, dass der Jahre lange Stillstand endet. Neben dem längst überfälligen Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung besteht ja auch besonderer Handlungsbedarf im Bereich der Heimtierhaltung“ so Martin heute in Wiesbaden

Qualzuchten bei Katzen, Hunden, Ziervögeln, Rassegeflügel oder Fischen sind zwar auf dem Papier seit 1986 verboten, nehmen aber ständig zu. Gerade in den letzten Jahren wurden immer mehr so genannte Designerrassen etabliert. Unter einer Qualzucht versteht man Tiere, die aufgrund der Zucht auf optische Merkmale leiden, da mit diesen Merkmalen Defekte und Schäden für das Tier verbunden sind. Hessen ist hier im Vollzug in den vergangenen Jahren immer wieder aktiv geworden. Um den Vollzug zu intensivieren, ist es aber inzwischen notwendig, das vom Bund im Jahre 1999 – und damit vor über 20 Jahren! – erstellte Gutachten zu Qualzuchten bei Heimtieren zu ergänzen und zu aktualisieren!

Deshalb fordert die Landestierschutzbeauftragte den neuen Agrarminister auf, im Bereich Qualzucht rasch und wissenschaftlich fundiert zu handeln. Aber auch Hessen wird schon jetzt aktiv. So findet sich seit gestern auf den YouTube und Instagram Accounts des hessischen Umweltministeriums ein Videoclip speziell zur Qualzucht von Katzen.

„Für das überarbeitungswürdige Qualzucht-Gutachten gibt es mittlerweile aber auch einen wertvollen Ersatz, der rasch und unbürokratisch von der Bundesregierung aufgegriffen werden sollte: Die Webseite QUEN (Qualzucht DatenbankÖffnet sich in einem neuen Fenster) entstand unter Beteiligung von vielen Experten aus Biologie, Veterinärmedizin, Recht und Genetik, und ist eine sachverständige Zusammenfassung dessen, was als aktueller, gesicherter wissenschaftlicher Kenntnisstand im Bereich der Zucht mit Defekten gilt. Aktuelle Erkenntnisse und Gerichtsurteile können so ständig ergänzt werden. Zukunftsorientiert gilt es, moderne, wachsende, ergänzungsfähig dynamische Systeme als Grundlage des Tierschutzes zu benutzen, die dem Erkenntnisgewinn im Tierschutz angemessen Rechnung tragen. Die Zeit der Gutachten auf Papier, die dann Jahrzehnte vom Bund nicht überarbeitet werden, ist vorbei“ so die Landestierschutzbeauftragte abschließend.

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