Fundtiere

Landestierschutzbeauftragte Hessen

„Tier gefunden was nun? – Tier entlaufen was tun?“

Informationsfaltblatt dazu bei der Landestierschutzbeauftragten erhältlich

Immer wieder entlaufen Tiere oder sie werden unbegleitet von ihren Besitzern gefunden.

Aber welche Tiere sind überhaupt sogenannte Fundtiere? Was ist zu tun? Wer trägt die Kosten? Darf ich ein gefundenes Tier behalten? Antworten auf diese und weitere Fragen gibt ein neues Faltblatt der Landestierschutzbeauftragten.

Die Gründe, warum z. B. Hunde entlaufen können, sind vielfältig: Bei manchen Tieren reicht bereits ein lautes Geräusch, andere folgen ihrem Jagdtrieb oder wollen mit Artgenossen spielen. Auch Unfälle können dafür sorgen, dass Hund, Katze und Co unter Schock ängstlich davonrennen.

„Der Flyer enthält Wissenswertes und Tipps sowohl für Menschen, die Tiere gefunden haben wie solche, die Tiere besitzen. Wir hoffen, mit diesem kleinen Ratgeber in verständlicher Form dem ein oder anderen die Unsicherheit zu nehmen, aber auch ein wenig über Möglichkeiten und Rechtslage aufzuklären“ so die Landestierschutzbeauftragte Frau Dr. Martin dazu heute in Wiesbaden. „Es ist in jedem Falle gelebter Tierschutz, wenn man sein Haustier kennzeichnen bei den großen Tierregistern wie TASSO (TassoÖffnet sich in einem neuen Fenster) oder bei FINDEFIX - Deutscher Tierschutzbund (FindefixÖffnet sich in einem neuen Fenster) registrieren lässt.“

Das Faltblatt ist kostenfrei erhältlich unter:

Büro der LBT

Hessisches Ministerium für
Umwelt, Klimaschutz, Land-
wirtschaft und Verbraucherschutz
Mainzer Straße 80
65189 Wiesbaden

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