Die Landestierschutzbeauftragte für Hessen, Dr. Madeleine Martin, hat ihren Jahresbericht 2021 vorgelegt und er wird morgen im Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft des Hessischen Landtages diskutiert.
Martin berichtet darin über ihre Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und informiert über ihre Arbeit zur Verbesserung des Tierschutzes in verschiedenen Bereichen.
So konnte die Onlineplattform der Landestierschutzbeauftragten, die über das natürliche Verhalten sowie über Verhaltensstörungen insbesondere bei sogenannten „Nutztieren“ informieren soll, am 09.01.2021 freigeschaltet werden und ist über folgenden Link abzurufen: Uni Gießen: TierverhaltenÖffnet sich in einem neuen Fenster . Auch Anfang 2022 wurde die Zahl der darauf veröffentlichten Filme weiter ergänzt, sodass nun neben Sequenzen zu Legehennen, Schweinen und Rindern auch die ersten Filme zum Verhalten bzw. zu Verhaltensstörungen bei Pferden zu sehen sind und sich großer Beliebtheit erfreuen.
Mit Blick auf die bundesweite Diskussion um Verstöße gegen Tierschutzrecht an Schlachthöfen initiierte die LBT ein neuartiges Projekt an einem nordhessischen Schlachthof. Dort werden mit Zustimmung und Unterstützung des Schlachthofbetreibers und der zuständigen Behörden Tierschutzparameter vollautomatisch im gesamten Lebendtierbereich erfasst und so tierschutzrelevante Mängel direkt erkannt und abgestellt.
Der Zustand z. B. der Lüftung, der Berieselung und der Tränken bzw. deren Funktionsfähigkeit wird im Wartebereich erhoben und ausgewertet, gleiches gilt für weitere Parameter auf dem Weg zur und bei der Betäubung.
Bei der Betäubung werden unter anderem die CO2-Konzentration, die Betäubungsdauer und die Temperatur überwacht. Hierdurch wird bei mangelnder Betäubung ein sofortiges Eingreifen der Verantwortlichen möglich. Die Daten geben aber auch den Überwachungsbehörden wichtige Hinweise.
Anfang 2022 wurde das Projekt noch erweitert u. a. durch eine vollautomatische Analyse und Bewertung des Betäubungserfolges anhand eines intelligenten Kamerasystems.
Dazu Martin heute in Wiesbaden: “Dieser Ansatz ist bundesweit einmalig. Das Videosystem wird mittels künstlicher Intelligenz ohne direkte Bildaufzeichnung „trainiert“ (sogenannte intelligente Kameras). Die Ergebnisse werden dann direkt analysiert und bewertet. Ziel ist es, Tierschutzmängel bei der Betäubung unverzüglich korrigieren zu können.“
Darüber hinaus informiert der Jahresbericht auch über interessante gerichtliche Entscheidungen, neue gesetzliche Vorschriften und die vielfältigen Serviceleistungen sowie Informationsmaterialien der Landestierschutzbeauftragten für Bürgerinnen und Bürger und Behörden wie Veterinär- oder Ordnungsämter.
Der Jahresbericht ist ab sofort zu beziehen über das