Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Strafrecht Fallkategorie Fischerei Tier Fische Gericht StA Duisburg Datum 06.12.1988 Aktenzeichen 11 Js 262/88; NStZ 1990, 73 Sachverhalt Die für die Durchführung eines Wettfischens verantwortlichen Funktionäre hatte die Wettfischer veranlasst, entgegen den Ausschreibungsbedingungen, die ein Umsetzen der gefangenen Fische in ein anderes Gewässer vorsahen, ihren in Setzkäschern lebend gehälterten Fang nach dem Abwiegen wieder in das Fanggewässer zurückzusetzen. Beurteilung Die StA hatte nicht auch auf das tierschutzrechtlich relevante Umsetzen der Fische in ein anderes Gewässer abgehoben. Entscheidung Die StA hat vor der Großen Strafkammer des LG Anklage wegen quälerischer Misshandlung von Wirbeltieren erhoben. Zurück zur Übersicht