Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Strafrecht Fallkategorie Rinder Tier Rinder Gericht BayObLG Datum 18.05.1998 Aktenzeichen 3 ObOWi 53/98; NuR 1998, 613; NJW 1998, 3287 Sachverhalt Der Betroffene hielt zwölf Rinder in einem baufälligen Stall, dessen Dach und Rückwand teilweise nur behelfsmäßig mit Folien verhängt waren. Den Rindern wurde durch ihre unzureichende Unterbringung und mangelnde Pflege erhebliche Leiden zugefügt. Der Betroffene wurde wegen vorsätzlicher Ordnungswidrigkeit schuldig gesprochen. Die Tiere wurden eingezogen. Beurteilung Aus der angefochtenen Entscheidung wurde nicht deutlich, ob der Ermessensspielraum, dass die Einziehung nicht zwingend erfolgen musste, erkannt wurde. Das Urteil setzte sich nicht damit auseinander, ob dem Betroffenen als mildere Maßnahme der Verkauf der Tiere hätte aufgegeben werden können. Entscheidung Die Rechtsbeschwerde hatte Erfolg. Zurück zur Übersicht