Urteil: Details

Strafrecht

Tiertransporte

Zuchttauben

AG Frankfurt

22.02.2006

Frankfurter Rundschau 23.02.2006

Sachverhalt

Der Angeklagte hatte 36 asiatische Zuchttauben für 3000 US-Dollar in Kirgisien gekauft, die Vögel in Zeitungspapier eingewickelt und sie in seinem Koffer verstaut. Während des Fluges nach Deutschland verendeten 24 Tauben. Die anderen Tiere wurden nach der Landung beschlagnahmt und mussten wegen ihrer erheblichen Verletzungen getötet werden.

Beurteilung

Das Einwickeln in Zeitungspapier, die Unterbringung im Koffer sowie die Strapazen eines achtstündigen Fluges fügten den Tieren erhebliches Leid zu. Das umfassende Geständnis des Angeklagten sowie die Versicherung, zukünftig Tiere nur auf legalem Wege zu transportieren wurden ebenso strafmildernd berücksichtigt wie der materielle Schaden des Angeklagten.

Entscheidung

Der Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe von 500 Euro auf Bewährung verurteilt.