Urteil: Details

Öffentliches Recht

Artenschutz

Wanderfalken

VG Mainz

15.10.1993

2 K 2484/92 NuR 1995, 488

Sachverhalt

Ein Falkenzüchter beantragte die Ausstellung einer CITES-Bescheinigung für den Nachweis, dass die von ihm zu transportierenden Wanderfalkeneier von einem in Gefangenschaft lebenden Wanderfalkenzuchtpaar stammten, das in der Vergangenheit bereits erfolgreich gebrütet hatte. Er verweigerte den hierzu geforderten Bluttest. Nachdem die Jungvögel geschlüpft waren, erklärte er das Verfahren für erledigt, wehrte sich aber gegen den hierauf ergangenen Kostenbescheid.

Beurteilung

Die Tatsache, dass das Wanderfalkenzuchtpaar bereits zuvor erfolgreich in Gefangenschaft gebrütet hatte, schloss nicht den für einen späteren Transport erforderlichen Nachweis ein, dass es sich wiederum um Eier dieses Wanderfalkenpaares handelte. Von dem Nachweis konnte nicht abgesehen werden mit der Begründung, die Eier müssten dabei zerstört werden. Die Bescheinigung war in diesem Falle abzulehnen.

Entscheidung

Die Klage gegen den Kostenbescheid blieb ohne Erfolg.