Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Öffentliches Recht Fallkategorie Artenschutz Tier Wanderfalken Gericht VG Mainz Datum 15.10.1993 Aktenzeichen 2 K 2484/92 NuR 1995, 488 Sachverhalt Ein Falkenzüchter beantragte die Ausstellung einer CITES-Bescheinigung für den Nachweis, dass die von ihm zu transportierenden Wanderfalkeneier von einem in Gefangenschaft lebenden Wanderfalkenzuchtpaar stammten, das in der Vergangenheit bereits erfolgreich gebrütet hatte. Er verweigerte den hierzu geforderten Bluttest. Nachdem die Jungvögel geschlüpft waren, erklärte er das Verfahren für erledigt, wehrte sich aber gegen den hierauf ergangenen Kostenbescheid. Beurteilung Die Tatsache, dass das Wanderfalkenzuchtpaar bereits zuvor erfolgreich in Gefangenschaft gebrütet hatte, schloss nicht den für einen späteren Transport erforderlichen Nachweis ein, dass es sich wiederum um Eier dieses Wanderfalkenpaares handelte. Von dem Nachweis konnte nicht abgesehen werden mit der Begründung, die Eier müssten dabei zerstört werden. Die Bescheinigung war in diesem Falle abzulehnen. Entscheidung Die Klage gegen den Kostenbescheid blieb ohne Erfolg. Zurück zur Übersicht