Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Öffentliches Recht Fallkategorie Artenschutz Tier Afrikanischer Elefant Gericht VGH Mannheim Datum 19.08.1994 Aktenzeichen 5 S 2645/93 NuR 1995, 459 Sachverhalt Der Kläger betrieb nebenberuflich einen Handel mit ostasiatischen Antiquitäten. Nach der Hochstufung des Afrikanischen Elefanten gemäß dem Artenschutzabkommen, beantragte er die Befreiung vom Vermarktungsverbot für auch legal erworbene Elfenbeinprodukte, welche sich noch in seinem Bestand befanden. Antike Stücke hatten einen Wert von 21.000 DM, die nichtantiken einen Wert von 149.000 DM. Die Befreiung für die nichtantiken Stücke wurde mangels unbeabsichtigter Härte verweigert. Beurteilung Das überragende Interesse an einem optimalen Schutz der vom Aussterben bedrohten Arten, die durch den Handel beeinträchtigt wurden oder beeinträchtigt werden konnten, rechtfertigte die Stringenz der Vermarktungsverbote auch im Hinblick auf das verfassungsrechtlich geschützte Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb gemäß Art. 14 Abs.1 GG. Entscheidung Die Klage hatte keinen Erfolg. Zurück zur Übersicht