Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Öffentliches Recht Fallkategorie Artenschutz Tier Waldohreule Gericht OVG Koblenz Datum 08.12.1994 Aktenzeichen 1 12178/94; NuR 1995, 468 Sachverhalt Der klagende Tierpräparator hatte eine tote Waldohreule gefunden und die Genehmigung zur Präparation des Tierkadavers beantragt. Eine Lehrmittelanstalt hatte Interesse an dem Präparat bekundet. Beurteilung Das Gebot, Tiere vom Aussterben bedrohter Arten nur aufzunehmen, um sie abzugeben, fand keine Anwendung auf diesen bloß gleichgestellten Eulenvogel. Das präparierte Tier sollte nach der Abgabe an einen Händler, der Forschungs- und Lehrinstitute belieferte, nur für Forschung und Lehre verwendet werden. Aufgrund der Aufzeichnungspflicht war diese zweckgemäße Verwendung auch sichergestellt. Das Tier durfte somit für Forschungs- und Lehrzwecke präpariert, veräußert und zur Veräußerung vorgehalten werden. Entscheidung Die Klage hatte Erfolg. Zurück zur Übersicht