Urteil: Details

Öffentliches Recht

Artenschutz

Waldohreule

OVG Koblenz

08.12.1994

1 12178/94; NuR 1995, 468

Sachverhalt

Der klagende Tierpräparator hatte eine tote Waldohreule gefunden und die Genehmigung zur Präparation des Tierkadavers beantragt. Eine Lehrmittelanstalt hatte Interesse an dem Präparat bekundet.

Beurteilung

Das Gebot, Tiere vom Aussterben bedrohter Arten nur aufzunehmen, um sie abzugeben, fand keine Anwendung auf diesen bloß gleichgestellten Eulenvogel. Das präparierte Tier sollte nach der Abgabe an einen Händler, der Forschungs- und Lehrinstitute belieferte, nur für Forschung und Lehre verwendet werden. Aufgrund der Aufzeichnungspflicht war diese zweckgemäße Verwendung auch sichergestellt. Das Tier durfte somit für Forschungs- und Lehrzwecke präpariert, veräußert und zur Veräußerung vorgehalten werden.

Entscheidung

Die Klage hatte Erfolg.