Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Öffentliches Recht Fallkategorie Artenschutz Tier Vögel Gericht BVerwG Datum 21.01.1998 Aktenzeichen 4 VR 3.97; NuR 1998, 261; AgrarR 1998, 427 Sachverhalt Ein anerkannter Naturschutz-verband wandte sich gegen den Planfeststellungsbeschluss für die Wakenitzquerung der projektierten Bundesautobahn. Beurteilung Es konnte nicht ausgeschlossen werden, dass die Vogelschutzrichtlinie neben der FFH-RL rechtlich erhebliche Verpflichtungen enthielt. Jedenfalls begründete die Vogelschutzrichtlinie gegenüber staatlichen Behörden auch ohne Umsetzung in nationales Recht unmittelbar rechtliche Verpflichtungen. Es konnte nicht ausgeschlossen werden, dass die Planfeststellungsbehörde nicht berücksichtigt hatte, dass auch ein nicht durchschnittenes Vogelschutzgebiet durch Störungen, die außerhalb des Gebietes entstehen, Auswirkungen im Inneren erleiden konnten. Entscheidung Der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung hatte Erfolg. Zurück zur Übersicht