Urteil: Details

Öffentliches Recht

Artenschutz

Vögel

BVerwG

21.01.1998

4 VR 3.97; NuR 1998, 261; AgrarR 1998, 427

Sachverhalt

Ein anerkannter Naturschutz-verband wandte sich gegen den Planfeststellungsbeschluss für die Wakenitzquerung der projektierten Bundesautobahn.

Beurteilung

Es konnte nicht ausgeschlossen werden, dass die Vogelschutzrichtlinie neben der FFH-RL rechtlich erhebliche Verpflichtungen enthielt. Jedenfalls begründete die Vogelschutzrichtlinie gegenüber staatlichen Behörden auch ohne Umsetzung in nationales Recht unmittelbar rechtliche Verpflichtungen. Es konnte nicht ausgeschlossen werden, dass die Planfeststellungsbehörde nicht berücksichtigt hatte, dass auch ein nicht durchschnittenes Vogelschutzgebiet durch Störungen, die außerhalb des Gebietes entstehen, Auswirkungen im Inneren erleiden konnten.

Entscheidung

Der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung hatte Erfolg.