Urteil: Details

Öffentliches Recht

Artenschutz

Vögel

BVerwG

19.05.1998

4 C 11.96; NuR 1998, 649

Sachverhalt

Die Kläger wandten sich gegen die Planung eines Autobahnabschnitts. Die Trasse durchquere ein nach Gemeinschaftsrecht geschütztes Vogelschutzgebiet.

Beurteilung

In der Vorinstanz wurde das Zusammenspiel von Vogelschutzrichtlinie und FFH-RL missachtet. Das Revisionsgericht war an die Feststellung in tatsächlicher Hinsicht gebunden, dass das Vorliegen eines faktischen Vogelschutzgebietes nicht in Frage gestellt wurde. Zugunsten der Kläger war deshalb zu unterstellen, dass die planfestgestellte Trasse ein Gebiet querte, das die Qualität eines faktischen Vogelschutzgebietes hatte.

Entscheidung

Die Revision gegen das klageabweisende Urteil hatte Erfolg.