Urteil: Details

Öffentliches Recht

Artenschutz

Vögel

BVerwG

19.05.1998

4 A 9.97; NuR 1998, 544

Sachverhalt

Ein anerkannter Naturschutzverein wandte sich gegen den Planfeststellungsbeschluss für einen Streckenabschnitt der Ostsee-Autobahn.

Beurteilung

Die projektierte Trasse durchschnitt das förmlich festgesetzte Vogelschutzgebiet „Schaalsee“ nicht. Jedoch führte sie durch ein Gebiet, welches als potentielles Vogelschutzgebiet anzusehen war. Aus zwingenden Gründen des überwiegenden Gemeinwohls konnte das Projekt durchgeführt werden, da eine Alternativlösung nicht vorhanden war.

Entscheidung

Die Klage war nicht begründet.