Urteil: Details

Öffentliches Recht

Artenschutz

Vögel

VG Schleswig

24.03.1999

12 A 230/95; NuR 1999, 714

Sachverhalt

Die Kläger wandten sich gegen einen Planfeststellungsbeschluss für den Bau und Betrieb einer Abfallentsorgungsdeponie im Bereich des Naturparks Lauenburgische Seen. Der Naturpark sei als faktisches Vogelschutzgebiet anzusehen gewesen.

Beurteilung

Der angewandte Maßstab der Anerkennung als faktisches Vogelschutzgebiet war nicht frei von Zweifeln. Doch selbst wenn der Naturpark in seiner Gesamtheit als faktisches Vogelschutzgebiet anzusehen gewesen wäre, bedeutete dies nicht, dass für jeden Teilbereich, hier also das Bauland, gleiches gelten musste. Die Qualifizierung des Baulandes als faktisches Vogelschutzgebiet wurde nicht hinreichend dargelegt.

Entscheidung

Die Klage war zum Teil unzulässig, im Übrigen unbegründet.