Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Öffentliches Recht Fallkategorie Artenschutz Tier Schwarze Koralle Gericht VGH Kassel Datum 10.06.1999 Aktenzeichen 8 UE 513/94; NuR 1999, 699 Sachverhalt Die Klägerin führte Schmuck in die BRD ein, der mit Schwarzer Koralle verarbeitet war. Dieser wurde beschlagnahmt. Die Anträge auf nachträgliche Einfuhrgenehmigung wurden abgelehnt. Die Klage hatte in erster Instanz Erfolg, die Berufung führte zu Klageabweisung. Beurteilung Die Klägerin hätte bereits bei der Ankunft des Schmuckes als Einführerin die zuständige Vollzugsbehörde über die Gründe des Nichtvorhandenseins der erforderlichen Dokumente unterrichten müssen. Die festgestellten Unregelmäßigkeiten beruhten auf einem Verschulden der Klägerin, die sich als Gewerbetreibende rechtzeitig über die einschlägigen Bestimmungen hätte informieren müssen. Entscheidung Die Revision hatte keinen Erfolg. Zurück zur Übersicht