Urteil: Details

Öffentliches Recht

Artenschutz

Schwarze Koralle

VGH Kassel

10.06.1999

8 UE 513/94; NuR 1999, 699

Sachverhalt

Die Klägerin führte Schmuck in die BRD ein, der mit Schwarzer Koralle verarbeitet war. Dieser wurde beschlagnahmt. Die Anträge auf nachträgliche Einfuhrgenehmigung wurden abgelehnt. Die Klage hatte in erster Instanz Erfolg, die Berufung führte zu Klageabweisung.

Beurteilung

Die Klägerin hätte bereits bei der Ankunft des Schmuckes als Einführerin die zuständige Vollzugsbehörde über die Gründe des Nichtvorhandenseins der erforderlichen Dokumente unterrichten müssen. Die festgestellten Unregelmäßigkeiten beruhten auf einem Verschulden der Klägerin, die sich als Gewerbetreibende rechtzeitig über die einschlägigen Bestimmungen hätte informieren müssen.

Entscheidung

Die Revision hatte keinen Erfolg.