Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Öffentliches Recht Fallkategorie Artenschutz Tier Papagei, Meeresschildkröte Gericht BVerfG Datum 06.02.2002 Aktenzeichen 1 BvR 2151/96; NJW 2002, 1187; JuS 2002, 918 Sachverhalt Die Beschwerdeführerin, ein Augenoptik-Filialunternehmen, wirbt in einer Zeitungsanzeige mit der Unterstützung der „Aktionsgemeinschaft Artenschutz e.V.“ (AGA). Die Anzeige zeigt das Bild eines Papageien sowie die Umrisse einer Meeresschildkröte im Emblem der AGA. Der Vorstand der Beschwerdeführerin ist Vorstandsmitglied der AGA. Beurteilung Der Hinweis auf die Unterstützung der AGA war eine wertende Stellungnahme. Die Kundgabe des Engagements in diesem Bereich war durch die Meinungsfreiheit geschützt. Die Anregung, die AGA durch Einkauf bei der Beschwerdeführerin zu unterstützen, bedeutete nicht, dass ohne Bezug zum Warenangebot ausschließlich für die Aktionsgemeinschaft geworben wurde. Entscheidung Die Verfassungsbeschwerde war erfolgreich. Zurück zur Übersicht