Urteil: Details

Öffentliches Recht

Artenschutz

Papagei, Meeresschildkröte

BVerfG

06.02.2002

1 BvR 2151/96; NJW 2002, 1187; JuS 2002, 918

Sachverhalt

Die Beschwerdeführerin, ein Augenoptik-Filialunternehmen, wirbt in einer Zeitungsanzeige mit der Unterstützung der „Aktionsgemeinschaft Artenschutz e.V.“ (AGA). Die Anzeige zeigt das Bild eines Papageien sowie die Umrisse einer Meeresschildkröte im Emblem der AGA. Der Vorstand der Beschwerdeführerin ist Vorstandsmitglied der AGA.

Beurteilung

Der Hinweis auf die Unterstützung der AGA war eine wertende Stellungnahme. Die Kundgabe des Engagements in diesem Bereich war durch die Meinungsfreiheit geschützt. Die Anregung, die AGA durch Einkauf bei der Beschwerdeführerin zu unterstützen, bedeutete nicht, dass ohne Bezug zum Warenangebot ausschließlich für die Aktionsgemeinschaft geworben wurde.

Entscheidung

Die Verfassungsbeschwerde war erfolgreich.