Urteil: Details

Öffentliches Recht

Artenschutz

Vögel

OVG Lüneburg

01.12.2004

7 LB 44/02; NuR 2006, 115

Sachverhalt

Der Kläger, ein anerkannter Naturschutzverband, wandte sich gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Errichtung und zum Betrieb eines Emssperrwerkes. In diesem Bereich befand sich das Nendorper Vorland, das seit 1983 europäisches Vogelschutzgebiet war.

Beurteilung

Für gemeldete oder sich zur Meldung aufdrängende Gebiete entfaltete die FFH-Richtlinie Vorwirkungen dahingehend, dass das Vorhaben bereits an den Vorgaben der Richtlinie zu messen war. Für Gebiete, deren Aufnahme in die Gemeinschaftsliste nicht hinreichend sicher prognostiziert werden konnte, hatte es in diesem Zusammenhang mit dem Verbot sein Bewenden, diese Gebiete so nachhaltig zu beeinträchtigen, dass sie für eine Meldung und Aufnahme in die Liste nicht mehr in Betracht kamen.

Entscheidung

Die Berufung blieb ohne Erfolg.