Urteil: Details

Öffentliches Recht

Artenschutz

wildlebende Vogelarten

EuGH

26.10.2006

C 239/04; NuR 2007, 30

Sachverhalt

Die Kommission trägt vor, die in Auftrag gegebene Studie habe klar gezeigt, dass die von den portugiesischen Behörden für den Bau der Teilstrecke der Autobahn A 2 gewählte Trasse ganz erhebliche negative Auswirkungen auf 17 in Anhang I der Richtlinie 79/409 aufgeführte wildlebende Vogelarten sowie auf den Lebensraum dieser Vögel habe.

Beurteilung

Die Portugiesische Regierung hätte wegen der negativen Auswirkungen Alternativrouten prüfen müssen. Da sie dieses unterließ, verstieß sie gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 6 Abs. 4 der Habitatsrichtlinie.

Entscheidung

Es wurde festgestellt, dass die portugiesische Regierung gegen ihre Verpflichtungen verstoßen hat.