Urteil: Details

Öffentliches Recht

Fischerei

Fische

BVerwG

18.07.1997

4 BN 5.97; NuR 1998, 37 (OVG Schleswig)

Sachverhalt

Durch Landesverordnung wurden mehrere Seen und deren Umgebung als Naturschutzgebiet festgesetzt. Die Eigentümer haben Fischereirechte an Erwerbsfischer und einen Sportfischereiverband verpachtet. Ihr Antrag auf Normenkontrolle wurde abgelehnt.

Beurteilung

Nach der Verordnung sollte die ordnungsgemäße Ausübung der erwerbsmäßigen Fischerei im Gegensatz zu anderen Formen des Fischfangs in bisheriger Art und bisherigem Umfang von den Verboten unberührt bleiben. Ein Verstoß gegen das Landwirtschaftsprivileg des § 1 Abs. 3 BNatSchG lag hierin nicht, da dieser die Fischereiwirtschaft, nicht aber die hobbymäßig betriebene Fischerei umfasste.

Entscheidung

Der Antrag auf Zulassung der Revision blieb ohne Erfolg.