Urteil: Details

Öffentliches Recht

Fischerei

Fische

VGH München

17.03.1998

8 A 97.40031; NuR 1998, 488

Sachverhalt

Die Inhaber bzw. Pächter von Fischereirechten wandten sich gegen eine Erlaubnis zum Sprühen biologischer Wirkstoffe gegen das massenhafte Auftreten von Zuckmücken nach Fertigstellung einer planfestgestellten Staustufe im Zuge des Donauausbaus.

Beurteilung

Der Schutzbereich des Fischereirechts war von vornherein auf dasjenige beschränkt, was das Gewässer in seinem jeweiligen Zustand an fischereilicher Nutzung ermöglichte. Durch die Reduzierung der Nahrungsgrundlage der Fische und die damit einhergehende Reduzierung des Fischbestandes war jedoch das Fischereierecht nicht in seiner Substanz betroffen.

Entscheidung

Die Klagen hatten keinen Erfolg.