Urteil: Details

Öffentliches Recht

Fischerei

Fische

BVerwG

06.09.2004

7 B 62/04; NVwZ 2005, 85, NuR 2005, 179

Sachverhalt

Ein Berufsfischer wandte sich gegen die wasserrechtliche Erlaubnis zum Errichten und zum Betrieb einer Schiffsverbindung. Das VG hatte die Klage, das OVG die Berufung zurückgewiesen.

Beurteilung

Nachteilige Veränderungen der Tier- und Pflanzenwelt beeinträchtigten das Wohl der Allgemeinheit i. S. d. § 6 WHG. Doch wurde im Wasserrecht die Natur in erster Linie um ihrer selbst willen geschützt, so dass sie als Erwerbsgrundlage von Berufsfischern keine Klagebefugnis begründete.

Entscheidung

Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision war unbegründet.