Urteil: Details

Öffentliches Recht

Fischerei

Fische

OVG Hamburg

30.09.2004

1 Bf 162/04; NuR 2005, 50 (VG Hamburg)

Sachverhalt

Berufsfischer wandten sich gegen die Genehmigung, nordwestlich der Insel Borkum in der Nordsee Windenergieanlagen als Pilotprojekt für einen Offshore-Windpark zu errichten.

Beurteilung

Der Schutz des § 3 S. 2 Nr. 3 Seeanlagenverordnung vor einer „Verschmutzung der Meeresumwelt“ i. S. d. Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10.12.1982 sollte nur völkerrechtliche Pflichten gegenüber den Vertragspartnern des Übereinkommens begründen und keine innerstaatlichen subjektive Rechte einzelner Fischer. Es war nicht ersichtlich, dass die Klägerinnen gerade auf die Befischung der von dem Pilotprojekt in Anspruch genommenen Fläche angewiesen sein könnten.

Entscheidung

Die Klagen waren mangels Klagebefugnis unzulässig.